Lüneburg/Spiekeroog - Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag die Fremdenverkehrsabgabe der Insel Spiekeroog für unwirksam erklärt. Mehrere Insulaner hatten gegen die Sonderabgabe geklagt, die seit Anfang 2014 gilt und insgesamt rund 700 Gewerbetreibende betrifft. Dazu gehören nicht nur alle Spiekerooger Firmen, die am Tourismus verdienen, sondern auch Betriebe auf dem Festland, deren Mitarbeiter auf der Insel im Einsatz sind – zum Beispiel Bauunternehmen, die ein Hotel renovieren. Insgesamt ging es um 170 000 Euro, die die Kommune jedes Jahr durch die Abgabe einnahm und an ihre Tochtergesellschaft, die Nordseebad Spiekeroog GmbH, weiterreichte.
Die Kläger hatten die Berechnung als höchst kompliziert und falsch kritisiert. Das Gericht sah das genauso. Unter anderem sei die Kalkulation des dort erhobenen Beitragssatzes „unzulänglich“, der festgelegte Gemeindeanteil von 25 Prozent „nicht nachvollziehbar“, hieß es in dem Urteil.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.
