Ganderkesee/Schlutter - Geschichte, das wissen Historiker, liegt mitunter am Wegesrand. Auf dem alten Friedhof rund um die Cyprian- und Corneliuskirche ist das jetzt wörtlich zu sehen: Eine größere, uralte Grabstelle wurde geräumt, deren Steine wurden an den Rand gewuppt. Also alles ab zum Entsorgen? „Auf keinen Fall“, mahnt Lisa Dirks, die nach einem Einsatz in Sachen „offene Kirche“ auf die Steine am Wegesrand aufmerksam wurde. Beispielhaft zeigt die Hohenbökenerin auf einen der Steine, eine Stele, auf der nur zwei Buchstaben und eine Zahl zu lesen sind – und die als Rätsel gilt.

„HM“ und „N 390“ lauten die Inschriften. Heimatforscher vermuten einen Zusammenhang mit einem Vorfall, der im Jahr 1706 die Gemeinde erschütterte. Am 2. Mai jenes Jahres, einem Sonntag, hatte die Delmenhorster Bürgerschaft ihre Grenzbegehung veranstaltet. In den Delmewiesen kam es zum Streit mit Schlutteranern, wieder mal ging es um Weiderechte. Im Verlauf des Streits schlug Hinrich Meyer, Jungbauer in Schlutter, den Delmenhorster Ratsherrn Hegeler mit dem Knüppel nieder – Hegeler starb. Meyer floh, wurde aber geschnappt, am 16. Februar 1708 zum Tode verurteilt und sechs Tage später auf dem Richtplatz in Delmenhorst enthauptet. „Seine Freunde durften ihn wenige Schritte vom Galgen entfernt begraben“, schrieb Pastor Fritz Bultmann 1952 in seinem Ganderkesee-Buch.

Indes: „Die Tat-Umstände deuten mehr auf einen Unfall als auf einen Mord hin“, kommentierte später Heinz-Günter Vosgerau in seiner Abhandlung „Steinerne Geschichte“ über Grabsteine und Stelen auf dem Kirchhof in Ganderkesee. „Sicher stand die gesamte Bauerschaft auf der Seite von Meyer.“

Was die Stele betrifft, verwies Vosgerau auf eine Bewertung durch einen Mitarbeiter des Museumsdorfs Cloppenburg. Danach ist der Stein „sehr selten“ und auf den Beginn des 18. Jahrhunderts zu datieren. Vertiefungen auf der Rückseite hatte Steinmetzmeister Herbert Dietrich so gedeutet, dass der Stein ursprünglich einem anderen Zweck diente.

Was mit der Stele jetzt passiert, ist nach Auskunft von Karin Führer von der Friedhofsverwaltung noch zu klären. Generell gelte, dass nach der Auflösung eines Grabes der Stein im Eigentum der Familie bleibe, sagte Pastorin Susanne Bruns, Vorsitzende des Gemeindekirchenrates. Wenn die Eigentümerseite einverstanden ist, sei bei interessanten Steinen denkbar, mit Hilfe der Friedhofsabteilung beim Oberkirchenrat prüfen zu lassen, ob eine Aufstellung bei der Kirche Sinn macht.


Größere Eile, so sagte Karin Führer, sei nicht notwendig. Jetzt im Winter passiere mit dem Stein nichts – der im Übrigen festgefroren ist.