GöTTINGEN - GÖTTINGEN/DPA - Der wegen Verdachts auf Bestechlichkeit angeklagte Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens hat die Vorwürfe bei der Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Göttingen zurückgewiesen. Er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen und stets zum Wohl seiner Heimatstadt gehandelt, sagte das parteilose Stadtoberhaupt zu Beginn des so genannten Pecunia- Prozesses am Mittwoch. Dort müssen sich Machens und zwei frühere Vorstände der Stadtwerke Hildesheim verantworten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen Freispruch des Landgerichts Hildesheim für Machens und die beiden Mitangeklagten im Vorjahr aufgehoben und die Neuverhandlung in Göttingen verfügt. Es geht um den Vorwurf, Machens und die Mitangeklagten seien im Zusammenhang mit dem Teilverkauf der Stadtwerke Hildesheim bestechlich gewesen. Im Mittelpunkt stehen Spendengelder in Höhe von rund 470 000 Euro. Das Geld stammt von den beiden Energieversorgern Ruhrgas (Essen) und Thüga (München), die im Jahr 2000 zusammen rund 25 Prozent der Stadtwerke-Anteile erworben hatten. Die Spendengelder flossen auf das Konto des von Machens gegründeten und von ihm geführten Vereins „Pecunia non olet“ („Geld stinkt
nicht“). Der Verein förderte soziale und kulturelle Zwecke in Hildesheim.
In einer vorbereiteten Erklärung wies der Hildesheimer Oberbürgermeister alle Vorwürfe zurück. Das Verkaufsverfahren sei „völlig korrekt verlaufen“. Er selbst habe stets auf „ein Höchstmaß an Neutralität“ geachtet. Die Spenden und der Anteils-Verkauf hätten nichts miteinander zu tun. Das Spenden-Angebot sei von den Firmen ausgegangen. Da diese nach außen hin aber nicht als Geldgeber nicht Erscheinung treten wollten, habe der damalige Stadtkämmerer die Idee mit dem Verein „Pecunia“ entwickelt. Dass ihm dieser Verein einmal Probleme bereiten könnte, habe er damals nie vermutet, sagte Machens.
