Brüssel - Das Vorgehen der EU-Kommission gegen die Internet-Suchmaschine Google stößt auf Zustimmung. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) etwa unterstützt die Absicht, die Marktmacht schärfer unter die Lupe zu nehmen. „Uns ist wichtig, dass auch im digitalen Zeitalter das Kartellrecht Anwendung findet“, sagte eine Sprecherin in Berlin. Gabriel habe schon seit Längerem in Brüssel eine „umfassende und gründliche Untersuchung“ im Fall Google angemahnt.
Die EU reichte eine Kartellbeschwerde gegen das US-Unternehmen Google ein. Google missbrauche seine Stellung als Suchmaschinenbetreiber zum Nachteil seiner Konkurrenten beim Internet-Einkauf, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Das Unternehmen habe eigenen Diensten Vorteile eingeräumt.
Darüber hinaus nehme die Kommission in einem getrennten Verfahren Googles Betriebssystem Android für Mobiltelefone unter die Lupe.
Am Ende eines Verfahren könnte dem Konzern ein Bußgeld von zehn Prozent seines Jahresumsatzes drohen. Das wären rund sechs Milliarden Dollar. Google wäre wohl gezwungen, sein Suchmaschinensystem stark umzubauen.
Konkret geht es um Vorwürfe, wonach der Internetriese zum Beispiel eigene digitale Karten zulasten der anderen Konkurrenten wirksamer platziert habe. Dadurch könne der Konzern mehr Einnahmen aus Online-Anzeigen und Werbung einstreichen, während er die Inhalte anderer Webseiten bewusst umleite, bemängeln Kritiker.
Der Internetriese hatte jegliches Fehlverhalten wiederholt abgestritten. Zudem argumentierte man, dass Nutzer nicht daran gehindert würden, auch andere Suchmaschinen zurate zu ziehen.
Eine von Verlegern und Technologiekonzernen wie Microsoft angeführte Gruppe bestand seit Jahren auf einem Vorgehen gegen Google. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten denn auch die jüngste Entscheidung der EU-Kommission.
„Heute ist ein guter Tag für die Medienfreiheit in Europa“, sagte ein Sprecher der Verbände in Berlin. „Es ist höchste Zeit, dass dem Quasimonopolisten Google die Bevorzugung eigener Angebote untersagt wird.“ Europa komme „mit der Entscheidung der Kommission bei der dringend notwendigen Sicherung von Suchmaschinenneutralität einen großen Schritt voran“.
Google bestimme in weiten Teilen, wie Informationen im Internet genutzt würden. Die marktbeherrschende Suchmaschine stelle die Ergebnisse aus Sicht der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage aber nicht neutral dar. Die Entscheidung der Kommission trage dazu bei, dass freie Verbraucherwahl, fairer Wettbewerb und Pluralität im Internet gewahrt bleiben.
BDZV und VDZ hatten bereits 2009 eine Beschwerde an das Bundeskartellamt übersandt. In der Folge zog die EU-Kommission den Fall an sich.
Auch der Rechtsberater der Gruppe „FairSearch Europe“, Thomas Vinje, lobte das Vorgehen der EU als bedeutenden Schritt für eine Beendigung der wettbewerbsfeindlichen Praktiken bei Google.
