GROß IPPENER - Im Groß Ippener Gewerbegebiet will sich ein Unternehmen erweitern. Im Rat wurde für den B-Plan die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt.

Von Marén Bettmann

GROß IPPENER - Große Skepsis herrschte am Montagabend bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet Groß Ippener“. Auf der Ratssitzung der Gemeinde Groß Ippener im Gasthaus Wülfers bekamen Bürger die Gelegenheit, zu den Erweiterungsplänen eines Flaschengroßhändlers und Spediteurs im Ippener Gewerbegebiet Stellung zu nehmen. Vor allem benachbarte Unternehmer äußerten Bedenken.

Zu dem Entwurf des B-Planes war es gekommen, weil die expandierende Firma „Drawin“ sich in Richtung „Brillheide“ vergrößern möchte. Daraufhin wurde die Oldenburger Planungsgesellschaft NWP mit den Details beauftragt. Wie Planer Michael Meier erläuterte, solle auf einer angrenzenden, 3,2 Hektar großen Ackerfläche die Möglichkeit geschaffen werden, Lastwagen auf einer Warteschleife zu be- und entladen sowie die Kistenlagerung zu „entzerren“. Zudem würden acht zusätzliche Stellplätze für Lkw geschaffen, um die öffentlichen Straßen zu entlasten. Ferner werde der Platz für eine eventuelle Lagerhalle mit Sortieranlage vorgehalten. Zudem müsse der Investor an der Nord- und der Westseite einen drei Meter hohen Wall anlegen und bepflanzen sowie auf einer 1,9 Hektar Fläche Ausgleichsmaßnahmen schaffen.

Unternehmerin Ursula Niehaus war nicht die einzige, die daran zweifelte, dass die Auflagen von der Firma „Drawin“ wirklich erfüllt würden: „Die Firma kann hier machen, was sie will, ohne dass sich Polizei, Gemeinde oder Landkreis drum kümmern.“ Damit spielte sie unter anderem auf die Lkw der Firma an, die den öffentlichen Raum im Gewerbegebiet seit Jahren rücksichtslos zuparkten, ohne dass etwas dagegen unternommen werde.

Bürgermeister Georg Drube und Bauamtsleiter Harro Hartmann betonten, dass gerade das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde eine größere Einflussnahme auf die korrekte Umsetzung des B-Planes ermögliche als die ansonsten übliche Angebotsplanung. Investor und Gemeinde würden einen Durchführungsvertrag schließen, in dem alle Vorgaben verbindlich festgehalten würden.


Der Rat stimmte dem Planentwurf einstimmig zu und gab den Weg frei für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Dauer der weiteren Planung wurde mit einem halben Jahr angegeben.