Groß Köhren - Die Anwohner von Groß Köhren machen mobil. Vor dem Hintergrund von vier schweren Unfällen in den vergangenen zehn Monaten auf der Landesstraße 341 fordern sie jetzt mit Nachdruck eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h.
In einem entsprechenden Schreiben an den Landkreis Oldenburg verweisen sie auf das „Gefahrenpotenzial dieser schmalen, eng von Bäumen gesäumten Straße“. Die geraden Teilstrecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung verleiten ihrer Meinung nach zu überhöhtem Tempo. Bereits kleine Fahrfehler hätten so verhängnisvolle Folgen.
„Eine risikomindernde Lösung wäre Tempo 70 von Beckeln bis Harpstedt“, so die Groß Köhrener in ihrem Schreiben. Zumindest sollte die Höchstgeschwindigkeit 500 bis 250 Meter vor den Ortseingängen von Groß Köhren in beiden Fahrtrichtungen auf Tempo 70 bzw. 50 begrenzt werden, um so das Unfallrisiko zu senken und einen regelkonformen Verkehrsfluss in der Ortsdurchfahrt zu gewährleisten.
Bereits mehrfach haben die Einwohner nach eigenem Bekunden auf die Gefahrenlage hingewiesen. Sie fordern nun „baldiges wirksames Handeln des Landkreises, um weitere – absehbare – Opfer zu vermeiden.“
Auch der Polizei ist das verstärkte Unfallgeschehen auf der L 341 bekannt. „Angesichts der gestiegenen Unfallzahlen sind wir in die Analyse der genauen Ursachen eingestiegen“, teilt Mathias Kutzner, Pressesprecher der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land mit. Die Polizei werde die aktuellen Erkenntnisse mit in die Unfallkommission nehmen und mit dem Landkreis Oldenburg sowie der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beraten.
Verständnis für das Anliegen der Groß Köhrener zeigt auch Heike Lüning, Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes beim Kreis. „Die Strecke als solche ist bekannt, und wir haben dort auch verstärkt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, dabei aber keine besonderen Auffälligkeiten festgestellt“, erläutert sie. Um auf dieser Strecke die Geschwindigkeit zu beschränken, müssten zwingende Gründe vorliegen, die derzeit nicht erkennbar seien. Die Gesetzeslage gebe nicht her, einfach an schmalen Straßen mit Bäumen ein Tempo-Limit einzurichten. Dafür brauche man Fakten wie zum Beispiel Mängel beim Fahrbahnbelag, zu spät erkennbare Kurven etc.
Wie Lüning weiter mitteilt, nimmt der Landkreis das Schreiben der Anlieger jedoch zum Anlass, die Situation nochmals vor Ort zu überprüfen, Unfallstatistik und Messergebnisse intensiv auszuwerten und weiter verschärft zu kontrollieren.
