Bookholzberg/Landkreis - Die große Lösung soll’s sein. Nicht 180, sondern etwa 310 Hektar des Hohenbökener Moors sollen künftig das „Landschaftsschutzgebiet OL 66“ bilden. Darauf hat sich am Dienstag der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss des Landkreises Oldenburg verständigt. Die Politiker gaben der Kreis-Verwaltung bereits mit auf den Weg, dass auch bei 310 Hektar nicht Schluss sein solle.
Kurz zum Hintergrund: Die Forderung, das Nassgrünland nordwestlich von Bookholzberg wegen seiner großen Bedeutung für Wiesen- und Rastvögel unter Schutz zu stellen, ist eigentlich ein alter Hut aus der Mitte der 90er Jahre. Doch sie wurde nie umgesetzt. Erst als Anfang 2012 Pläne von Investoren bekannt wurden, im Hohenbökener Moor Windkraftanlagen zu errichten, kam das Thema wieder aufs Tapet: Der Vogelschutz sollte in diesem Bereich Vorrang haben, nicht der Windkraft „geopfert“ werden.
Das Areal mit Vorkommen von Großem Brachvogel oder Kiebitz sei „schon einmalig im Landkreis“, bescheinigte Eva-Maria Langfermann, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde. Allerdings sei es nicht nur für den Naturschutz bedeutsam, sondern auch Wirtschaftsgrundlage für Milchviehbetriebe, mahnte Cord Wübbenhorst, Vorsitzender des Ganderkeseer Landvolks. Eindringlich warnte er vor Einschränkungen in der Bewirtschaftung.
Indes: Gravierende Einschränkungen werde es für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht geben, hatte die Kreisverwaltung schon bei einer Begehung vor der Sitzung klargestellt. Professorin Carola Becker, Vertreterin der Naturschutzverbände, drückte das später anders aus: Was da verabschiedet werden solle, sei eine „zahme Schutzverordnung“.
Zu zahm war das Paragrafenwerk dem Kreistagsabgeordneten Eckhard Hildebrandt (UWG(Freie Wähler). Doch mit seiner Forderung, den nördlichen Teil des Gebiets unter Naturschutz zu stellen, stand er allein da.
Das künftige Landschaftsschutzgebiet OL 66 erstreckt sich auf einen Streifen nördlich des Sielingsees (bis Stedinger Kanal) und auf ein Gebiet südöstlich des Sees. Der Bereich westlich und südwestlich des Sees ist ausgespart. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung zu prüfen, ob die Ziele der Unterschutzstellung auch auf dem Wege eines raumordnerischen Vertrages erreicht werden könnten.
