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Kaffeefahrten „Auf keinen Fall einschüchtern lassen“

GROßENKNETEN - Als der große Reisebus am Montagmorgen mit wenigen Minuten Verspätung an der Haltestelle Alte Turnhalle in Großenkneten vorfährt, hat er schon um die zehn Passagiere an Bord. Genau lässt sich das durch die getönten Scheiben nicht erkennen. Zwei ältere Damen steigen in Großenkneten zu. Dass sie sich vermutlich für eine Kaffeefahrt mit Werbeverkaufsschau angemeldet haben, ist den beiden Frauen bewusst. Das machen sie auch nicht das erste Mal, erzählen sie. „So kommen wir mal raus und lernen andere Leute kennen“, nennen sie ihre Beweggründe.

Wohin der Bus sie bringen wird – das wissen sie nicht.

Der Busfahrer kennt sein Ziel übrigens auch (noch) nicht, sagt er zumindest den Ahlhorner Polizisten, die ihn an diesem Morgen an der Haltestelle in Großenkneten kontrollieren.

Fahrer kennt Ziel nicht

„Er wusste nicht, wo es hingeht“, so Polizeioberkommissar Eckart Stapel nach der Kontrolle, die er gemeinsam mit Kommissarin Petra Wichmann vornahm. Der Fahrer habe gesagt, er werde erst unterwegs über das endgültige Ziel informiert.

Die Polizei war aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung auf den Abfahrt-Termin des Busses in Großenkneten aufmerksam gemacht worden.


Das Schreiben der „Zentrale für Gewinnverteilung (ZfG)“, das wohl etlichen, hauptsächlich älteren Menschen ins Haus flatterte, erfülle möglicherweise „den Anfangsverdacht der Nötigung“, sagt Oberkommissar Stapel. Zunächst gibt es in dem Brief den Glückwunsch zum angeblich großen Geldgewinn, den man nur bei der Ausflugsfahrt in Empfang nehmen kann. Am Ende dann der Hinweis: „Sollten Sie dennoch an dieser Tagesfahrt nicht teilnehmen können, so muss die Firma Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen, denn die von uns kostenlos angebotene Leistung wurde unter der Bedingung erbracht, dass Sie und ihre Gäste auch an dieser Fahrt teilnehmen. Die Kosten werden etwa 23,00   pro Person betragen.“ Diese „Reisebestätigung“ wurde einigen Leuten offenbar auch ohne vorherige Anmeldung zugeschickt (die

NWZ

  berichtete). Ein dreister Versuch, die Leute in den Bus und damit zu einer Werbeverkaufsschau mit vermutlich überteuerten Produkten zu locken, meinen die Verbraucherberater. Die der

NWZ

  in Kopie vorliegende „Reisebestätigung“ trägt keine Absenderadresse und keine Telefonnummer.

Angst machen, gilt nicht

Sie habe noch von keinem gehört, der von einem Kaffeefahrtenveranstalter verklagt worden sei, weil er an der Tour nicht teilgenommen habe, erklärt Karin Goldbeck, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. in Oldenburg, auf Nachfrage der

NWZ

  zu der Drohung des Veranstalters, dass derjenige, der nicht mitfahre, zahlen müsse.

Die Befragung von Fahrtteilnehmern habe gleichwohl gezeigt, dass der Veranstalter bei den Menschen mit seinem Anschreiben und dem Hinweis, dass man zahlen müsse, wenn man nicht komme, schon eine gewisse Angst erzeuge, sagte Oberkommissar Stapel. Die Veranstalter „arbeiten mit der Angstmasche“, stellt Verbraucherberaterin Karin Goldbeck immer wieder fest. Obwohl laufend gewarnt werde, würden immer noch Leute mitfahren.

„Ich finde es toll, dass die Polizei da hingefahren ist“, freute sich Goldbeck über die Präsenz der Ahlhorner Beamten am Montagmorgen bei der Busabfahrt in Großenkneten. Verhindern kann die Polizei solche Touren allerdings nicht. Karin Goldbeck rät dringend, an solchen Fahrten nicht teilzunehmen. Verbraucher sollten sich auf keinen Fall von Veranstaltern einschüchtern lassen.

Die Masche mit den „Drohbriefen“ aus der dubiosen „Zentrale für Gewinnverteilung“ ist nicht neu. Schon seit vielen Monaten tauchen die Briefe in verschiedenen Regionen in Deutschland auf. Im Internet gibt es bereits zuhauf Warnhinweise, was gerade auch diese Masche angeht.

Klaus Derke
Klaus Derke Redaktion Hude
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