Wiefelstede - Ab sofort sind Hundehalter landesweit verpflichtet, ihre Tiere im neuen zentralen „Hunderegister Niedersachsen“ anzumelden. 877 Anmeldungen hat die Gemeinde Wiefelstede bereits entgegengenommen – das sind etwa 80 Prozent. Tierhalter, die ihren Hund noch nicht gemeldet haben, sind jetzt dazu aufgefordert.
Zeitweise war die Anmeldung eines Hundes in Wiefelstede kostenlos, weil die Gemeinde für die Software, die landesweit zum Einsatz kommen sollte, Testgebiet war. Seit 1. Juli ist die Anmeldung Pflicht und kostet Geld: Telefonisch und schriftlich kostet die Eintragung ins zentrale Register 27,97 Euro, bei Anmeldung per Internet werden 17,26 Euro fällig.
Basis dieser Meldepflicht ist das neue niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden vom 1. Juli 2011. Geführt wird das Register im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom Kommunalen Systemhaus Niedersachsen GmbH in Oldenburg (KSN), einem Software-Spezialisten für Kommunen.
In Wiefelstede wurde das Software-System in einem Pilotprojekt getestet (NWZ berichtete). „Die Wiefelsteder haben toll mitgemacht, wir haben dabei viel gelernt“, sagt KSN-Geschäftsführer Dr. Rolf Beyer auf Nachfrage der NWZ. „Der Test in der Gemeinde ist sehr gut gelaufen. Wir hatten 1000 Hundehalter angeschrieben und über 800 haben mitgemacht, das war eine sehr gute Quote. Für uns war es auch interessant, zu sehen, wie viele Tierhalter die Online-Registrierung wählen und wie viele sich schriftlich melden.“ 70 Prozent der Anmeldungen aus Wiefelstede sind übers Internet eingegangen. Jetzt, wo landesweit die Meldepflicht besteht, laufen bei der KSN die Telefone heiß. Am 1. Juli allein habe es 9000 Anmeldungen gegeben, so Geschäftsführer Beyer.
Der Großteil der Anmeldungen in Wiefelstede ist dagegen geschafft. „Weil Wiefelstede die Pilotgemeinde für das Projekt war, haben wir hier schon eine ganze Menge Arbeit hinter uns“, sagt Helga Eilers, bei der Gemeinde zuständig für Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten.
Trotzdem muss die Verwaltung noch einige Erfahrungen machen – etwa, wie mit Fällen verfahren wird, in denen Hundehalter ihre Tiere trotz Pflicht nicht melden. Durchaus möglich sei dann eine ordnungsrechtliche Verfolgung, so Helga Eilers.
