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Düngeverordnung Gülle bald nur noch mit Schleppschuh

Rodenkirchen/Wesermarsch - Draußen riecht‘s nach Gülle, drinnen stinkt‘s den Landwirten. „Das Thema liegt förmlich in der Luft“, sagt Manfred Ostendorf am Mittwochvormittag vor gut 200 Bauern in der Markthalle. Sie wollen wissen, was die neue Düngeverordnung für sie und ihre Betriebe bedeutet, die genau zur gleichen Zeit von der Bundesregierung verabschiedet wird. Hartmut Schlepps ist gekommen, um es ihnen zu sagen. Und einige Modellrechnungen hat er auch mitgebracht.

Hartmut Schlepps ist Umweltreferent und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des niedersächsischen Landvolks. Er spricht vor Mitgliedern der Kreislandvolkverbände Wesermarsch und Friesland, deren Geschäftsführer Manfred Ostendorf ist.

Die erste Düngeverordnung trat 1997 in Kraft, die jetzige gilt seit 2007. Über die neue Verordnung wird seit 2013 diskutiert; damals hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es wegen Stickstoff in der Gülle gegen die EU-Nitratrichtlinie verstoßen habe. Die neue Richtlinie sehe Veränderungen in allen Bereichen vor, sagte Hartmut Schlepps.

Nicht auf dem Bierdeckel

Im Mittelpunkt stehe die plausibilisierte Nährstoffbilanz, die jetzt für jeden Hof erstellt werden muss. „Das ist kein Thema, das der Bauer auf dem Bierdeckel ausrechnen kann“, sagte der Umweltreferent, „da müssen die Berater der Landwirtschaftskammer ran.“

Die würden für die gleiche Arbeit künftig fünf- bis sechsmal so lange brauchen, weil sie so komplex sei, ergänzte Manfred Ostendorf. Bislang erfolgt die Berechnung im Nachhinein, und wenn der Landwirt zu stark gedüngt habe, wird keine Strafe fällig. Künftig müsse alles im Vorhinein ausgerechnet werden; dabei müssten feste Obergrenzen eingehalten werden – beispielsweise maximal 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar. Würden sie überschritten, werde der Bauer zu einer Nachschulung bestellt. Würden die Obergrenzen danach immer noch nicht eingehalten, werde ein Bußgeld fällig.


Doch zu Anfang muss der Düngebedarf im Vorhinein ermittelt werden – für Grünland pro Betrieb und für Ackerland pro Schlag. Die Düngungs-Experten der Bundesländer haben dafür ein standardisiertes Vorgehen für ganz Deutschland entwickelt. Bislang hat jedes Bundesland seine eigene Berechnung – weil es zwischen den Ländereien an der Küste und im Gebirge eben auch erhebliche Unterschiede gibt. Die neue Verordnung enthält 20 Seiten Text und etwa 80 Tabellen, die aufzeigen, wie viel Stickstoff wo eingebracht werden darf.

Erntet ein Landwirt etwa 450 Dezitonnen Silomais pro Hektar, darf er auf diesen Hektar maximal 200 Kilogramm Stickstoff ausbringen. In der Wesermarsch werden durchschnittlich 350 Dezitonnen geerntet, wie ein Landwirt sagte, also darf nur entsprechend weniger Stickstoff eingebracht werden. Bei Grünland richtet sich die Stickstoffmenge nach dem Boden und der Zahl der Schnitte. Je mehr Schnitte, desto mehr Stickstoff, je mehr Humus der Boden enthält, desto weniger Stickstoff darf ihm zugeführt werden.

Noch nicht ausgerechnet ist, wie viel Phosphat eingebracht werden darf; aber bei diesem Stoff werde die tolerierte Überschreitung geringer sein als beim Stickstoff.

„Bei Silomais ist Phosphat der begrenzende Faktor“, sagte Hartmut Schlepps. Doch auch auf dem Grünland hat die neue Verordnung erhebliche Einschränkungen zur Folge: Die Zahl der Kühe kann kaum noch aufgestockt werden, wenn nicht mehr Land zur Verfügung steht. Das ist auch eine Folge der plausibilisierten Nährstoffbilanz: Aus der Zahl der gehaltenen Tiere errechnen die Berater den Futter- und damit den Düngebedarf.

Steigende Pachtpreise?

In dieser Situation bleibt den Bauern nur eins: Sie müssen den Wirtschaftsdünger – also Gülle, Jauche, Mist und Gärreste aus Biogasanlagen – so effizient wie möglich einsetzen. Dafür müssen sie investieren, was ihnen wegen der Milchpreiskrise schwer fallen wird. Sie brauchen mehr Lagerkapazitäten, damit sie mehr im Frühling und weniger im Herbst düngen können.

Zudem brauchen sie Ausbringungstechnik mit Schleppschuhen, die erstens teuer ist und zweitens schwer, was ein weiteres Problem für die Wirtschaftswege ist. Aber der Schleppschuh macht die Gülle für die Pflanzen besser verfügbar, was den Nitrat-Eintrag ins Grundwasser senkt.

Ein Landwirt aus Nordenham sah noch ein Problem auf die Wesermarsch zukommen: steigende Pachtpreise wegen des Landhungers von Bauern aus sehr intensiv bewirtschafteten Regionen, die weitere Flächen für ihre Gülle brauchen.

Henning Bielefeld
Henning Bielefeld Redaktion Nordenham (Stv. Leitung), Redaktion Stadland
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