Bösel - Die Gebäude im Umfeld des im Bau befindlichen Windparks Kündelmoor in Bösel werden nicht einzeln unter die Lupe genommen, um den Ist-Zustand aufzunehmen, damit später eventuell auftretende Schäden durch den Windpark-Bau besser festgestellt werden können. Ein Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Beweissicherung nicht notwendig sei, sagte Bösels Bürgermeister Hermann Block auf NWZ -Nachfrage am Donnerstag. Der Gutachter habe sich die Situation angesehen und festgestellt, dass es die Einzelbewertung der Häuser nicht geben müsse.
Das Beweissicherungsverfahren dient dazu, Konflikte bei größeren Bauvorhaben im Vorfeld zu vermeiden. Die Gemeinde Bösel hat mit der Betreibergesellschaft einen städtebaulichen Vertrag geschlossen, indem geregelt ist, dass ein unabhängiges Gutachten erstellt werden soll, um die Frage der Beweissicherung zu klären.
Die Anwältin der Windparkgegner, Dr. Jutta Engbers, zeigte sich verwundert über diese Entscheidung. Das Verfahren sei wichtig auch für die Landwirte, die in dem Gebiet ihre Ställe hätten. Ihrer Auskunft nach werden Beweissicherungsverfahren beim Bau von Windparks „relativ häufig“ gemacht – zumal in einem Moorgebiet, wo die Druckwellen bei den Erdarbeiten weit tragen würden. Dr. Engbers: „Dass Schäden entstehen werden, ist klar.“
„Wir haben großen Wert darauf gelegt, private Rechte zu schützen“, verweist Bürgermeister Block auf den umfassenden städtebaulichen Vertrag. Die Schäden, die an den Zufahrtsstraßen durch die schweren Lastwagen entstehen, sind laut Block aber nicht Gegenstand des Beweissicherungsverfahrens, hierzu gebe es gesonderte Regelungen im städtebaulichen Vertrag. Gerhard Bookjans, Vorstand des Windpark-Investors IFE Eriksen AG, bestätigte: „Wir werden die Zufahrtsstraßen natürlich wieder herrichten.“ Im Übrigen habe der Gutachter aber festgestellt, dass „keine Gefahr für die Häuser“ besteht.
