Sande - Voraussichtlich am Mittwoch kommender Woche, 13. März, wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) das Flurbereinigungsverfahren Sande offiziell einleiten. Das erklärte der Projektleiter der LGLN-Regionaldirektion in Oldenburg, Norbert Pott. Beteiligte des Verfahrens – das sind rund 130 Grundstückseigentümer und Pächter entlang der geplanten 6,3 Kilometer langen Trasse für die Bahnumfahrung Sande – haben dann genau einen Monat Zeit, Widerspruch gegen das Verfahren zu erheben.
Wie berichtet, wird der Bau der geplanten Bahntrasse sowie die Verlegung und Verschwenkung von Straßen dauerhaft rund 50 Hektar Land verbrauchen und die Landschaft zwischen Sande und Middelsfähr durchschneiden. Dadurch leiden nicht nur das Landschaftsbild und der Naturhaushalt; vor allem für die dortigen Landwirte hat das neue Bahngleis zum Teil gravierende wirtschaftliche Nachteile.
Diese Nachteile sollen frühzeitig erkannt, benannt und abgemildert werden. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Flurbereinigungsverfahren. Flächen von fast 700 Hektar links und rechts der Bahntrasse sowie im Innengroden und Jeverschen Groden zwischen Deichstraße und Südstraße stehen zur Verfügung. Unrentabel gewordene Restflächen sollen im Tausch mit anderen Flächen wieder zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Einheiten zusammengefügt werden. In dem Gebiet sind die Flächen zu 80 Prozent verpachtet.
Pott räumte ein, dass das Bahnprojekt für manchen Landwirt existenzbedrohend sein können. Deshalb werde er mit seinen Mitarbeitern Manfred Scheufen und Tobias Thomann Gespräche mit Betroffenen führen, um für alle Seiten akzeptable Lösungen zu finden.
In einem nächsten Schritt wird ein Vorstand mit Beteiligten des Verfahrens vor Ort gebildet, der unter anderem beim Wertermittlungsverfahren für die Tauschflächen beteiligt ist.
Die Flurbereinigung ist ein gesondertes Verfahren, das auf das Planfeststellungsverfahren für die Bahnumfahrung quasi draufgesattelt ist. In letzterem hat sich das Eisenbahnbundesamt nun mit 67 privaten und 27 öffentlichen Einwendungen zu befassen, berichte Jutta Heine- Seela von der DB Netzte AG. Erst wenn diese Eingaben abgearbeitet sind, kann ein Planfeststellungsbeschluss erfolgen, gegen den dann gegebenenfalls geklagt werden kann. Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig geworden ist, kann sich das Karussell für den Flächentausch in Bewegung setzen. Und das kann doch mindestens drei Jahre dauern.
Bis zum letzten Federstrich kann das Flurbereinigungs- verfahren zehn bis zwölf Jahre dauern. Bis dahin sollen aber längst die Güterzüge über die Bahnumfahrung rollen.
