Berlin - Theaterabos, Fitnessstudio-Verträge und die Fußball-Dauerkarte – das alles bleibt wegen der Corona-Pandemie gerade ungenutzt. Viele Bürger hätten das Geld jetzt gern zurück. Doch erstmal soll es nur Gutscheine geben, sagt die Bundesregierung. Denn auch viele Betriebe kämpfen um ihre Existenz und brauchen die Beiträge, um ihre Mitarbeiter zu bezahlen. Einige Fragen und Antworten:
Was hat das Kabinett genau beschlossen?
Erst mal hat die Bundesregierung eine Lösung für abgesagte Kultur- und Sportveranstaltungen formuliert. Gutscheine soll es demnach nicht nur geben, wenn man ein Ticket für ein Konzert oder ein Fußballspiel hatte, sondern auch für Sprach- und Sportkurse, bei Fitnessstudio-Verträgen und Opernabos. Gleiches gilt bei Saisonkarten für Schwimmbad, Freizeitpark oder Museen – und bei Dauerkarten, etwa für die Fußball-Bundesliga. Voraussetzung: Man muss die Tickets vor dem 8. März gekauft haben.
Wie kann ich den Gutschein einlösen?
Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 gelten und können auch für Fußballspiele gegen andere Teams oder Konzerte anderer Künstler beim gleichen Veranstalter eingelöst werden. Die Bundesregierung will die Veranstalter auch ermutigen, großzügig Rabatte zu geben, wenn jemand seinen Gutschein einsetzt.
Und wenn ich nicht einlösen möchte?
Dann kann man abwarten – Anfang 2022 sollen die Veranstalter den vollen Wert nicht genutzter Gutscheine auszahlen müssen. „Den Verbraucherinnen und Verbrauchern geht somit nichts verloren“, betonte Justizministerin Christine Lambrecht am Mittwoch.
Und wenn man sein Geld dringend braucht?
Dafür gibt es eine Härtefallregelung: Wenn ein Kunde glaubhaft versichern kann, dass er sonst etwa seine Miete oder dringende Einkäufe nicht mehr zahlen kann, soll er das Geld schon jetzt zurückbekommen.
Warum sind die Gutscheine wichtig?
Die Bundesregierung argumentiert, sie seien gut für Verbraucher und Veranstalter zugleich. Bei Konzertveranstaltern, Fußballvereinen und Freizeitparks kommt kein Geld rein. Wenn sie jetzt auch noch die ganzen zuvor gekauften Tickets erstatten müssten, droht vielen die Pleite. „Hierdurch gerät eine ganze Branche mit vielen Tausend Arbeitsplätzen in Existenznot und droht nicht wiedergutzumachenden Schaden zu nehmen“, sagte Lambrecht. „Die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote in unserem Land ist dadurch ernsthaft bedroht.“ Zugleich stünden viele Verbraucher bei einer Pleitewelle ganz mit leeren Händen da. Nun hätten sie immerhin einen Gutschein.
Stimmt das?
Das Risiko werde trotzdem auf Verbraucher abgewälzt, denn die Gutscheine seien nicht abgesichert. „Sollte ein Anbieter Pleite gehen, bleiben Verbraucher vermutlich auf den Kosten sitzen“, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zudem gebe es ein Preissteigerungsrisiko.
Wie geht es jetzt weiter?
Formal hat das Kabinett am Mittwoch den Koalitionsfraktionen von Union und SPD nur eine Formulierung für einen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die Fraktionen sollen das Gesetz selbst in den Bundestag einbringen. Die nächste Bundestagssitzung ist Ende April.
Und was ist mit Pauschalreisen und Flügen?
Die Sache ist deutlich komplizierter, denn bei Flugtickets und Pauschalreisen gilt EU-Recht. Einer Gutscheinlösung müsste also die EU-Kommission zustimmen. Justizministerin Lambrecht, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) haben deshalb schon an EU-Justizkommissar Didier Reynders geschrieben. Auch mehrere andere Länder wollen sich an die Kommission wenden – ob und wann die zustimmt, ist aber offen.
