Bösel - Während der Windpark Kündelmoor immer weiter wächst – mittlerweile fehlen nur noch an wenigen Windrädern die Rotoren – geht auch das juristische Gezänk weiter. In zwei Verfahren ist das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit dem Windpark beschäftigt. Zum einen geht es um einen Baustopp, den die Windparkgegner erzwingen wollen, indem das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die emissionsschutzrechtliche Genehmigung wieder herbeiführen soll. Wann es in diesem Eilverfahren zu einer Entscheidung kommen werde, sei derzeit noch unklar, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf NWZ -Nachfrage. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg hatte in dieser Sache gegen die Windpark-Gegnern geurteilt. Möglicherweise wird hier gemeinsam mit dem zweiten Verfahren entschieden.

Gegenstand dieses so genannten Normenkontrollantrags ist das Mitwirkungsverbot für mehrere Ratsmitglieder bei der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplans für den geplanten Windpark im Gemeinderat. Bei mittlerweile fünf Ratsmitgliedern sei „unstrittig“, dass sie bei dieser Abstimmung „befangen“ gewesen seien, erklärte die die Windpark-Gegner vertretende Anwältin Dr. Jutta Engbers auf NWZ -Nachfrage. Ursprünglich war von vier Ratsmitglieder die Rede gewesen.

Interessenkonflikte gebe es für diese Ratsmitglieder, weil sie in irgendeiner Weise in Verbindung mit dem Windpark stünden: sei es, dass sie oder Angehörige Ländereien in dem Gebiet gehabt hätten, sei es, dass sie berufliche Verbindungen zum Windpark-Planer haben. Hier hatte das Gericht der Anwältin signalisiert, im Laufe des Januar entscheiden zu wollen.

Die Gemeinde Bösel könnte der Entscheidung des Gerichts vorausgreifen, indem sie die Abstimmung über den F-Plan ohne die beteiligten Ratsmitglieder wiederholt. Dazu wäre am kommenden Montag auf der Ratssitzung die Gelegenheit oder auf der letzten Ratssitzung in diesem Jahr am 17. Dezember.

Dass die Gemeinde diese Entscheidung tatsächlich noch vor einer Gerichtsentscheidung wiederholt, ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Cloppenburg hatte – wie berichtet – der Gemeinde Bösel den Rücken gestärkt und erklärt, dass bei der Änderung von Flächennutzungsplänen kein Mitwirkungsverbot gelte.


„Rechtsunsicherheit“, so Dr. Engbers, herrsche auch, weil der Landkreis Cloppenburg als Genehmigungsbehörde noch immer nicht über den begründeten Widerspruch gegen die Genehmigung des Windparks entschieden habe. Seit mehr als zehn Monaten warte man darauf. Offenbar will der Landkreis die Entscheidung des Gerichts abwarten. Kreispressesprecherin Sabine Uchtmann bestätigte, dass der Kreis noch nicht entschieden habe.

Aber selbst wenn das Gericht dem Kläger Recht geben würde: Der Windpark könnte erst einmal so weiterlaufen, bis möglicherweise erneut ein Gericht über die Konsequenzen entschieden hat.

Reiner Kramer
Reiner Kramer Redaktion Münsterland (Stv. Leitung Cloppenburg/Friesoythe)