Schortens - Jede Mutter mit Kindern unter zwölf Jahren hat Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn keine andere Person zur Verfügung steht. Und dies gilt nicht nur für landwirtschaftliche Familien. Das erläuterte Susanne Schmucker, Vorsitzende des Kuratoriums des Dorfhelferinnenwerkes Friesland/Wittmund, die jetzt auf Einladung der Senioren-AG 60plus der SPD Schortens über das Dorfhelferinnen-Werk berichtete.

Die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger wie auch einige gesetzliche Krankenkassen bewilligen den Einsatz von Dorfhelferinnen in der Regel bei familiären Notlagen, wenn etwa die Bäuerin und Hausfrau den Haushalt nicht weiter führen kann.

Das ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen ist eine diakonische Einrichtung und wurde 1960 auf Initiative der evangelischen Kirchen Niedersachsens, der beiden niedersächsischen Landfrauenverbände und des niedersächsischen Landvolkverbandes gegründet und beschäftigt etwa 160 Dorfhelferinnen mit Voll- und Teilzeitverträgen.

In einer eigene Fortbildungseinrichtung in Loccum werden die bereits hauswirtschaftlich erfahrenen Teilnehmerinnen für ihre künftige Aufgabe professionell vorbereitet. Gute An­stellungs­möglichkeiten und geregelte Bezahlung machen diesen Beruf durchaus attraktiv, denn es werden ständig weitere Dorfhelferinnen gesucht.

Befinden sich zu pflegende Personen in einem betroffenen Haushalt, gewähren alle Pflegekassen Verhinderungspflege für längstens vier Wochen im Jahr. Diese kann jedes Jahr neu beantragt werden.


Betroffene Familien sollten immer erst ein Beratungsgespräch mit der Einsatzleitung vor Ort oder mit der Geschäftsstelle in Hannover führen, da jeder Einsatz als Einzelfall gilt. Für Schortens ist Menke Fleßner (Tel. 04944/ 94 72 12) zuständig.