Hannover/Berlin - Im Kampf gegen das Coronavirus wollen Bund und Länder das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel „dringend“ empfehlen. Eine bundesweite Maskenpflicht soll es aber nicht geben. Die weiteren Entscheidungen aus der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten vom Mittwoch:
Kontaktsperre: Die in Deutschland verhängten Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert werden. Die Bürger sollen weiterhin auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten verzichten – sowie auf überregionale tagestouristische Ausflüge. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, man gehe derzeit „über dünnes Eis“. Die Lockerungen dürften nicht dazu führen, dass die Infektionszahlen wieder deutlich steigen.
Handel: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sollen wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Baumärkte bleiben geöffnet. Die Verordnung soll Montag in Kraft treten.
Schulen: Die Abschlussklassen starten wieder am 27. April. Der Unterricht, beginnend mit den höheren Jahrgängen, soll am 4. Mai aufgenommen werden. Vor allem die „Notbetreuung“ in Kitas und Horten solle ausgeweitet werden, wie Weil betonte.
Großveranstaltungen: Diese sollen bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden. Betroffen sind davon auch Fußballspiele. Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt in Kraft.
Gastronomie: Gastronomiebetriebe bleiben vorerst weiter geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Bei Hotels, Bars, Theatern und Konzerthäusern gibt es keine Lockerungen. Auf die Frage, wann die Betriebe wieder öffnen werden, sagte Weil, das sei „reine Spökenkiekerei“.
