HANNOVER/BLOMBERG/WILHELMSHAVEN - Vater Wolfgang Scheffelmeier gibt nicht auf. Wenn’s sein muss, zieht er bis vor den Europäischen Gerichtshof in Brüssel.
Von Thomas hellmold
und unseren Agenturen
HANNOVER/BLOMBERG/WILHELMSHAVEN - Die Deutsche Marine muss für den Tod eines Soldaten in der Ostsee kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Hannover wies gestern die Forderung der Eltern des Verunglückten von 200 000 Euro zurück. Der Marinesoldat Samuel Scheffelmeier (21) und sein Kamerad Stefan Paul (22) waren bei einem NATO-Manöver am 6. März 2002 über Bord gegangen. Die beiden ertranken innerhalb weniger Minuten in der kalten Ostsee.Die Zivilklage der Eltern Wolfgang und Ingrid Scheffelmeier aus Blomberg (Nordrhein-Westfalen) hätte nur Aussicht auf Erfolg haben können, wenn der Kapitän der in Wilhelmshaven stationierten Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ den Tod der Matrosen vorsätzlich oder durch unerlaubtes Handeln verursacht hätte, sagte Richterin Britta Knüllig-Dingeldey gestern in Hannover. Die Kammer konnte einen Vorsatz des Kapitäns aber nicht erkennen. Vielmehr habe es eine „Verkettung unglücklicher Umstände“ gegeben. Der Kapitän habe gehofft, dass die Soldaten von den am Manöver beteiligten Briten gerettet würden.
Diese Argumentation vermag Kläger Wolfgang Scheffelmeier nicht nachzuvollziehen. „Die Richterin hat sämtliche Indizien und Gutachten ignoriert“, sagte der 48 Jahre alte Vater gestern dieser Zeitung. Er bleibt bei seiner Überzeugung, dass sein Sohn noch leben würde, wenn der Kommandant Rettungsboote eingesetzt hätte und die Schutzanzüge der Soldaten kältetauglich gewesen wären.
Dem Fregattenkapitän und der Marineführung wirft Scheffelmeier nach wie vor unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Tötung vor. Ein Strafverfahren gegen den Kommandanten Frank M. indes war bereits im April 2004 vom Landgericht Oldenburg gegen Zahlung einer Geldauflage von 2400 Euro eingestellt worden.
Im daraufhin von ihnen angestrengten Zivilprozess hatten Wolfgang und Ingrid Scheffelmeier einen zunächst vorgeschlagenen Vergleich über die Zahlung von 10 000 Euro abgelehnt. Nun gibt es gar nichts. Wolfgang Scheffelmeier argwöhnt hinter der Haltung des Gerichts Druck von höherer Stelle. Er habe den starken Verdacht, „dass dieser Prozess einfach nicht stattfinden darf“.
Gleichwohl gibt Scheffelmeier nicht auf. Er kündigte über seinen Anwalt Claus Plantiko die Berufung zum Oberlandesgericht Celle an. Sein Vertrauen in die deutsche Justiz scheint allerdings eher gering geworden zu sein. Sollte er hierzulande auch in letzter Instanz mit seinen Forderungen scheitern, will er den Europäischen Gerichtshof in Brüssel anrufen. Kampf bis zuletzt? „Das bin ich meinem toten Sohn einfach schuldig“, sagt der Vater.
