HANNOVER/BRAUNSCHWEIG - HANNOVER/BRAUNSCHWEIG/DPA - Die VW-Gehälteraffäre wird keine juristischen Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Ermittlungen gegen Verantwortliche von Volkswagen wegen des Verdachts der Untreue eingestellt, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Grasemann am Freitag in Braunschweig. „Die strafrechtlichen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte Grasemann. Es ging dabei um Gehalts-Weiterzahlung an mehrere VW-Beschäftigte beim Wechsel in Parlamente.
Es habe mehrere private Anzeigen gegeben, die die in einer internen Richtlinie bei VW festgelegte Praxis der Weiterzahlung von Gehalt moniert hätten, berichtete Grasemann. Gravierende Pflichtverletzungen des Unternehmensvorstandes hätten aber nicht festgestellt werden können. Auch Gehaltszahlungen ohne Gegenleistung seien grundsätzlich zulässig, wenn sie den Interessen des Unternehmens und seiner Belegschaft nicht schadeten, sagte Grasemann. „Moralische Erwägungen spielen dabei keine Rolle.“ Auch gegen die niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Hermann Wendhausen und Ingolf Viereck werde nicht wegen der VW-Gehaltszahlungen ermittelt. Wenn es bei VW keine Untreue gab, könnten die beiden Abgeordneten auch keine Beihilfe dazu geleistet haben.
Unabhängig davon sei jedoch die Entscheidung des Landtagspräsidenten darüber, ob die Parlamentarier wegen Verstoßes gegen das Abgeordnetengesetz Rückzahlungen leisten müssen. Darüber ist nach Angaben der Landtagspressestelle noch nicht entschieden. Die Landtagsabgeordneten Wendhausen und Viereck hatten neben ihren Diäten weiterhin volles Gehalt von VW erhalten. Inwieweit sie dafür Gegenleistungen erbracht haben, ist weiterhin nicht geklärt.
