Hannover - Wer in Niedersachsen ein Grundstück besitzt, muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die das Land im vergangenen Jahr beschlossen hat. Danach werden rund 3,5 Millionen Grundstücke in Niedersachsen neu bewertet, wie Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) mitteilt. Das müssen Eigentümer jetzt wissen:
Steigen die Kosten für Eigentümer oder Mieter ?
Das Niveau soll sich nicht ändern, sagt Hilbers. Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Eine Anhebung könne das Land den Kommunen nicht verbieten. Sie müssen lediglich den alten Hebesatz veröffentlichen. Berechnet wird die Steuer nach dem sogenannten Flächen-Lage-Modell, das heißt es fließen Faktoren wie die Größe des Grundstücks, die Lage innerhalb des Ortes und die Wohnfläche ein.
Was müssen die Eigentümer jetzt tun ?
Der Aufwand sei relativ gering, sagt Hilbers. Bis zum 31. Oktober müssen Eigentümer eine Erklärung zum Grundstück beim Finanzamt abzugeben. Dabei müssen die Adresse, die Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen angegeben werden. Ab dem 1. Juli steht dafür das Portal ELSTER unter www.elster.de zur Verfügung. Für die elektronische Erklärung wird ein Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. Wer seine Steuererklärung bereits über ELSTER ans Finanzamt übermittelt, kann sein Benutzerkonto auch für die Grundsteuer verwenden. Über dieses Konto dürfen auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden, heißt es.
Wo findet man die erforderlichen Informationen ?
Die Finanzverwaltung wird die Eigentümer im Mai oder Juni anschreiben. In dem Brief werden das jeweilige Aktenzeichen sowie Erläuterungen an die Hand gegeben. Dazu zählen Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorliegen. Der Eigentümer muss sie nur überprüfen. Dabei kann er Angaben zur Nutzung am Stichtag 1.1.2022, etwa die Wohnfläche oder Gründe für Steuerbefreiungen, machen. Hilfestellung gibt auch ein „Grundsteuer-Viewer“ auf der Homepage. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen und der Lagefaktor abzulesen sind. Hier lässt sich der Bodenrichtwert für das Grundstück mit dem Gemeindewert vergleichen.
Wie geht es dann weiter ?
Die Finanzämter haben bis Ende 2023 Zeit, um die neuen Grundsteuer-Messbeträge festzustellen und an die Kommunen weiterzuleiten. Die Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen erfolgt bis Ende 2024. Ab Januar 2025 müssen die Eigentümer dann die neue Grundsteuer zahlen. Wer es nicht schafft, bis zum 31. Oktober die Erklärung abzugeben, werde erneut angeschrieben, kündigt Hilbers an. Die Finanzämter gäben Auskunft und würden im Ausnahmefall auch Erklärungen auf Papier annehmen.
Ändert sich auch die Grundsteuer A ?
Nein, an der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ändert sich nichts. Hier ist alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben. 73 Millionen Euro nahmen die Kommunen in Niedersachsen mit der Grundsteuer A ein. Die Gemeinden haben zudem die Möglichkeit, eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke einzuführen. Finanzminister Hilbers bezweifelt allerdings, dass damit nennenswerte Einnahmen in die Kassen der Kommunen fließen werden.
