Hannover - Das Land Niedersachsen macht sich auf Bundesebene für Lockerungen bei den Datenschutzauflagen für Kleinunternehmen und Vereine stark. Die rot-schwarze Landesregierung bringt an diesem Freitag einen Antrag in den Bundesrat ein. Der Rat dürfte den Antrag an die bundespolitischen Ausschüsse zur Beratung weiterleiten.
Anlass sind Klagen von Unternehmen und Ehrenamtlichen über das im Mai 2018 zusammen mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getretene Bundesdatenschutzgesetz. Das geht aus Sicht der Landesregierung über die EU-Vorgaben hinaus und solle nachgebessert werden, heißt es.
Das Land fordert höhere Grenzen für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Bislang müssen Firmen einen Beauftragten benennen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese Mindestgrenze soll nach Willen der Landesregierung deutlich erhöht werden, um kleinen und mittelständischen Unternehmen Bürokratie zu ersparen. Die bisherige Bestimmung stelle einen nationalen Alleingang dar, durch den deutsche Unternehmen benachteiligt würden, sagte Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). Dem Antrag zufolge sollen auch Vereine mit überwiegend Ehrenamtlichen keinen Datenschutzbeauftragten mehr benennen müssen. Zwar habe ein hohes Datenschutzniveau in Gesellschaft und Wirtschaft eine große Bedeutung, sagte Althusmann: „Dabei jedoch oft ehrenamtlich organisierte Vereine oder kleine Unternehmen zu überfordern, kann nicht Sinn der Sache sein.“
