HANNOVER -

Nur 74 Anfragen bei Banken seit 1. April. Es muss ein konkreter Verdacht bestehen.

HANNOVER/SE - Niedersachsen hält sich bei der Abfrage von Bankkonten zurück. In den vergangenen vier Monaten haben die Finanzbehörden von den Banken nur 74 Mal Auskunft verlangt. Das „Steuerehrlichkeitsgesetz“ der Bundesregierung erleichtert seit dem 1. April Kontoabfragen. Dadurch soll Steuerbetrug in großem Stil eingedämmt werden. „Das zeigt, dass wir das Gesetz nicht missbrauchen“, sagte die Sprecherin des Finanzministeriums, Birgit Diers, dieser Zeitung. Für Nachforschungen müsse es einen konkreten Verdacht geben.

Durch die Abfragen kann etwa kontrolliert werden, welcher Bürger in den vergangenen drei Jahren welche Konten hatte und wer zur Nutzung bevollmächtigt war. Den Kontostand kann man nach Angaben von Diers nicht feststellen. Die Lockerung des Bankgeheimnisses war von Banken, Datenschützern und teilweise auch aus der Politik scharf kritisiert worden.