Hannover - Die Forderungen deutscher Behörden an Bürger, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt worden. Das teilte das niedersächsische Innenministerium im Landtag mit. Sie gingen davon aus, dass ihre Unterhaltspflicht endet, wenn die Betroffenen als Flüchtlinge anerkannt werden. 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht aber, dass die Bürgschafts-Verpflichtung auch nach Anerkennung bestehen bleibt. Die Helfer sollten nun zum Teil hohe Beträge an Jobcenter zahlen.