HANNOVER - Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat bemängelt, dass einzelne Banken und Wertpapierdienstleister mit Beratungsprotokollen ihr Haftungsrisiko minimieren. Schon seit dem 1. Januar 2010 muss Privatanlegern ein schriftliches Protokoll über jede Anlageberatung zu Wertpapieren ausgehändigt werden, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. Diese Protokolle sollten Anleger unter Umständen nicht unterschreiben, empfahl die Verbraucherzentrale am Donnerstag.

„Solange es Anbieter gibt, die gesetzliche Bestimmungen missachten und verwendete Haftungsfreizeichnungsklauseln den Schutz vor Falschberatung leicht ins Gegenteil verkehren können, sollte niemand leichtfertig unterzeichnen“, sagte Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale. Die Anleger seien nicht verpflichtet zu unterschreiben. Nur der Anlageberater müsse dies tun.

Die Verbraucherzentralen stellten 2020 wiederholt fest, dass Protokollvordrucke nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllten. Häufig sei sogar kein Protokoll erstellt worden, obwohl es das Gesetz so vorsehe, bemängelte Gernt. Oder es werde pauschal die Richtigkeit aller Angaben bestätigt, was sich im Falle einer Falschberatung nachteilig für den Kunden auswirke. „Manche Anbieter sind auch nach über einem Jahr offenbar nur bedingt lernfähig“, so Gernt.