HANNOVER - An diesem Freitag berät der Bundesrat über die seit langem geplante Anhebung der Gerichts- und Notargebühren sowie der Vergütung für Rechtsanwälte. Die Sätze sind seit Jahren nicht angepasst worden. Nun sollen die Leistungen der Gerichte, Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher zum Teil deutlich besser vergütet werden. Grundsätzlich sind sich Bund, Länder und Vertreter der verschiedenen Berufsgruppen einig.
Kostendeckung gering
Das Land Niedersachsen lehnt den Entwurf jedoch – zusammen mit anderen Ländern – strikt ab. Denn für Justizminister Bernd Busemann (CDU) begünstigen die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Rechtsanwälte und gehen auf Kosten der Länder.
Die Kosten der Justiz in Niedersachsen würden derzeit nur zu gut 40 Prozent über Gebühren gedeckt, rechnet der Minister vor. Den Rest trage das Land. Busemann will mindestens 50 Prozent über Gebühren einnehmen. Dafür sei ein Anstieg der Sätze um durchschnittlich knapp 20 Prozent nötig. Vorgesehen sei aber nur eine Erhöhung um weniger als vier Prozent.
Busemann ist verärgert darüber, dass Rechtsanwälte fast 20 Prozent mehr erhalten sollen: „Die einseitige Bedienung der grundsätzlich verständlichen Ansprüche der Rechtsanwälte kann nicht hingenommen werden.“
Busemanns Ministerium hat berechnet, dass sich nach den vorliegenden Plänen das Prozesskostenrisiko bei einer Scheidung mit einem Streitwert von 12 000 Euro um rund 470 Euro erhöhen würde. Die Gerichtskosten würden dagegen nur um 8 Euro steigen. Der Gesetzentwurf sei deshalb „nicht akzeptabel“.
Teurer Zugang zum Recht
Die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin erklärt, die Zahlen der Länder ließen sich nicht überprüfen. Die Gerichtsgebühren seien jedoch ein Streitpunkt zwischen Ländern und Bund, sagte Geschäftsführerin Julia von Seltmann auf Anfrage. Die Kammer selbst ist mit der geplanten Verbesserung für Anwälte „weitgehend einverstanden“.
Die Begründung des Bundesjustizministeriums für die vergleichsweise geringe Erhöhung der Gerichtsgebühren lautet: Zugang zum Recht müsse bezahlbar bleiben. Rechtssuchende müssten bereits Mehrkosten für Anwälte schultern. Darum lasse die Reform „wenig Spielraum“ für höhere Gerichtsgebühren.
