HANNOVER - Sieben Monate nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers rollt die erste Klagewelle von Anlegern auf die niedersächsische Justiz zu. Bislang seien 32 Zivilverfahren anhängig, das erste starte am 13. Mai, sagte am Mittwoch einer der Vorsitzenden Zivilrichter am Landgericht Hannover, Martin Schulz. Dabei klage ein Mann aus Laatzen gegen die Sparkasse Hannover wegen unzureichender Beratung über die Risiken der Lehman-Zertifikate.
Versprechen nicht gehalten
Lehman hatte unabhängig von Renditen eine hundertprozentige Garantie des eingebrachten Kapitals versprochen. Nach der Pleite Mitte September verloren bundesweit rund 40 000 Anleger ihr Geld.
Das generelle Problem für die klagenden Anleger sei, dass die Beweispflicht für eine unzureichende Beratung bei ihnen und nicht bei der Bank liegt, betonte Schulz. Bei den Beratungsgesprächen, die zumeist unter vier Augen geführt werden, sei oftmals kein Zeuge dabei. Die Berater müssten aber auch die Vorkenntnisse und Erfahrungen der Anleger berücksichtigen. Von der Lehman-Pleite waren vor allem ältere Menschen betroffen.
Niedrige Erfolgsquote
Zwar ist der Ausgang der Verfahren wegen fehlerhafter Beratung offen, die Statistik macht den Anlegern aber wenig Hoffnung. Die Erfolgsquote solcher Verfahren liege deutlich unter 50 Prozent, sagte Schulz. Die Zivilkammern entscheiden einzig nach Aktenlage und öffentlicher Anhörung.
