HANNOVER - Der fristlos entlassene Direktor des Zoos Hannover, Klaus-Michael Machens, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. „Es gibt keine Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Behörde hatte geprüft, ob Ermittlungen gegen ihn wegen Untreue eingeleitet werden. Hintergrund ist eine Rechtsschutzversicherung, die Klagen von Machens gegen seinen Arbeitgeber abdeckt und seit Jahren vom Zoo bezahlt wird. Nachdem sich Machens geweigert hatte, auf die Versicherung zu verzichten, wurde ihm fristlos gekündigt.
Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
