HANNOVER - Die Gewerkschaft „Verdi“ hält die Ladenöffnung an Sonntagen in Niedersachsen für verfassungswidrig. Die Regelung, die vor allem für Ausflugsorte gilt, solle stark eingeschränkt werden. Ein Arbeitsrechtler kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass das vor drei Jahren verabschiedete Gesetz zur Ladenöffnung gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt. „Verdi“ forderte die Landesregierung in Hannover auf, die Regelung zu ändern.
In den rund 100 Ausflugsorten in Niedersachsen dürfen Geschäfte an mehr als 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen. Das wirtschaftliche Interesse an verkaufsoffenen Sonntagen reiche aus Sicht des Verfassungsgerichtes als Begründung aber nicht aus, sagte der Leipziger Arbeitsrechtler Friedrich Kühn, der das niedersächsische Ladenöffnungsgesetz im Auftrag von „Verdi“ überprüft hatte.
Das Sozialministerium hat das Gesetz nun überprüft und dafür Konsumenten und Einzelhändler befragt. Allerdings wollte die Regierung noch keine konkreten Ergebnisse bekanntgeben, ließ aber durchblicken, dass sich die Regelung nach ihrer Bewertung bewährt hat. Die Bewertung des Ladenöffnungsgesetzes müsse erst noch im Kabinett beraten werden, hieß es im Sozialministerium. „Es sieht aber sehr gut aus“, sagte eine Sprecherin.
Grundsätzlich regelt das 2007 beschlossene Gesetz, dass Geschäfte von Montag bis Sonnabend rund um die Uhr öffnen dürfen. Vor allem für Ausflugsorte – darunter Kur- und Wallfahrtsorte – gibt es aber Lockerungen an Sonn- und Feiertagen.
Auch Einschränkungen des Warensortiments, das verkauft werden darf, hält „Verdi“ nicht für den richtigen Weg. „Denn eine Kontrolle des Angebotes findet nicht statt“, sagte der Verdi-Fachbereichsleiter für den Handel, Heiner Schilling.
