Hannover /Oldenburg /Emden Nach knapp zwei Wochen dürfen in Niedersachsen Baumärkte und Gartencenter an diesem Samstag erstmals wieder die Türen für Privatkunden öffnen. An vielen Standorten wird mit einem erhöhten Kundenaufkommen gerechnet. Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, haben die Unternehmen Vorkehrungen getroffen. Dazu gehören etwa Einlasskontrollen, Zugangsbeschränkungen, erhöhte Hygienestandards, Schutzwände und Abstandsmarkierungen. Zudem gilt: Maximal ein Kunde auf durchschnittlich zehn Quadratmetern.
Bislang durften wegen der Corona-Schutzmaßnahmen nur Gewerbetreibende in den Baumärkten einkaufen. Dies wurde nun mit einer am Freitag veröffentlichten Verordnung geändert, die an diesem Samstag in Kraft tritt. Auch Blumenläden dürfen demnach wieder öffnen. Dagegen bleibt der Blumenverkauf auf Wochenmärkten verboten. Hier sind weiter nur Stände für Lebensmittel erlaubt.
„Auch die Tatsache, dass Garten- und Baumärkte wieder öffnen dürfen, darf nicht als Signal einer laxeren Handhabung der geltenden Regeln verstanden werden, das ist es mitnichten“, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). „Die Geschäfte müssen ihren Kunden im Sinne der Regeln eindeutige Vorgaben machen, damit die Gefahren einer Infektion so niedrig wie möglich gehalten werden.“
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Die Polizei hofft, dass der Andrang auf die Märkte am Samstag nicht zu groß wird. „Ein Ansturm am Wochenende sollte unbedingt vermieden werden, da dadurch das dringende Gebot, Abstand zu halten, nicht eingehalten werden kann“, warnte Melissa Oltmanns, Pressesprecherin der Polizeidirektion Oldenburg. „Außerdem bitten wir, die Öffnungszeiten in der Breite zu nutzen und den geplanten Einkauf unter der Woche zu planen.“ Mehrere Polizeiinspektionen, etwa die in Leer/Emden, kündigten verstärkte Kontrollen an, auch und gerade an Bau- und Gartencentern.
Auch an anderer Stelle sieht die jetzt in Kraft getretene Verordnung des Landes eine Änderung vor: So dürfen nicht-öffentliche Betriebskantinen nun wieder betrieben werden – allerdings ausschließlich zur Versorgung der Beschäftigten.