Hannover/Oldenburg - Nach Teldafax, Flexstrom und Care-Energy ist jetzt erneut ein Energieanbieter in Schieflage geraten. Der genossenschaftlich organisierte Energievertrieb „e:veen“ in Hannover teilte am Freitag mit, dass er Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet habe. Das Amtsgericht Hannover habe die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Als Grund für die Zahlungsunfähigkeit führte das Unternehmen „stark gestiegene Energiepreise“ an. „Die derzeitige Marktentwicklung macht es notwendig, e:veen neu aufzustellen“, erklärte Vorstand Dieter Carstens.
Der Geschäftsbetrieb, also auch die Belieferung der Kunden, werde in vollem Umfang fortgeführt, betonte „e:veen“. Das Unternehmen mit Sitz in Hannover beschäftigt nach eigenen Angaben 50 Mitarbeiter und beliefert bundesweit mehr als 100.000 Kunden.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte sich in der Vergangenheit schon mehrfach Auseinandersetzungen mit „e:veen“ geliefert. Viele Kunden hätten sich in der vergangenen Monaten beim „Marktwächter Energie für Niedersachsen“ beschwert, weil das Unternehmen Guthaben aus Rechnungen nicht ausgezahlt habe, teilte die Verbraucherzentrale am Freitag mit.
„Solange Kunden mit Strom und Gas beliefert werden, laufen die bestehenden Verträge weiter“, erklärte Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt „Marktwächter Energie“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Kunden, die durch den Insolvenzantrag verunsichert sind und kündigen möchten, müssen die normalen Kündigungsfristen beachten“, erläuterte sie. Ein Recht auf Sonderkündigung bestehe bei einer Insolvenz nicht.
Werde die Versorgung doch eingestellt, fallen die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers. „Niemand muss fürchten, plötzlich ohne Strom dazustehen. Da es rechtlich jedoch nicht eindeutig ist, ob bestehende Verträge mit dem Lieferstopp enden, sollten Kunden in diesem Fall vorsorglich kündigen“, rät die Rechtsexpertin. Wichtig bei einem Lieferstopp sei, sofort alle Zahlungen an „e:veen“ zu stoppen.
Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet werde, stehe am Ende entweder die Sanierung des Unternehmen oder dessen Abwicklung. „Dann wird es schwerer, bestehende Ansprüche durchzusetzen“, sagte Preuschoff.
Kunden könnten ihre Forderungen zwar zur Insolvenztabelle anmelden, meist erhielten sie jedoch nur einen kleinen Teil zurück. Zudem könne es Jahre dauern, bis ein Insolvenzverfahren abgeschlossen sei.
