Hannover - Das Land Niedersachsen plant, eine Sonderabgabe für Grundstückseigentümer einzuführen. Wie Bauminister Olaf Lies (SPD/Sande) am Donnerstag in Hannover sagte, kann die Abgabe fällig werden, wenn die Mehrheit in einem Stadt- oder Ortsteil oder in einem Wohnquartier sich dazu entschließt, ihr Wohnumfeld aufzuwerten – etwa durch Verschönerungen und die Beseitigung von Geschäftsleerständen. Grundlage soll das geplante Quartiersgesetz bilden, für das das Gesetzgebungsverfahren bereits läuft.
„Das geplante Gesetz soll es den Akteuren vor Ort ermöglichen, eigeninitiativ und durch gemeinschaftliches Handeln ihr Stadtviertel wiederzubeleben“, heißt es in einer Vorlage des Ministeriums. Dabei könne es sich etwa um bauliche Veränderungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes oder auch um Aktivitäten für mehr Sauberkeit und Sicherheit handeln. Am Ende entscheide die Mehrheit, was im Viertel umgesetzt werden solle.
Knackpunkt in dem Gesetzesvorhaben ist, dass die Aufwertungen durch eine Sonderabgabe aller Grundstückseigentümer im Quartier finanziert werden sollen. Geplant ist, dass die Kommune die Abgabe über maximal fünf Jahre vierteljährlich erhebt und sie der Quartiergemeinschaft zur Verfügung stellt. Die Kommunen könnten sich an der Finanzierung beteiligen.
Bauminister Lies sprach am Donnerstag von einer „Riesenchance“, etwas für das eigene Wohnumfeld zu bewegen, räumte aber auch ein, dass gerade in Bezug auf die geplante Pflichtabgabe mit Konflikten und Widerstand zu rechnen sei.
Erste Kritik hagelte es am Donnerstag bereits vom Verein Haus und Grund Niedersachsen. Verbandsvorsitzender Dr. Hans Reinold Horst gab auf Nachfrage unserer Zeitung zu bedenken: „Einseitig die Grundstückseigentümer über eine Sonderabgabe zur Kostenübernahme zu verpflichten, halte ich für grob ungerecht.“ Es sei eine öffentliche Aufgabe der Kommunen, für funktionierende Quartiere zu sorgen, daher müssten sie sich an den Kosten beteiligen. Die Kommunen nicht in die Pflicht zu nehmen, „geht gar nicht“, findet Horst.
