HANNOVER - Für die Behandlung schwerer Fälle von Drogenabhängigkeit mit chemisch hergestelltem Heroin soll die niedersächsische Ärztekammer künftig medizinischen Einrichtungen die Erlaubnis erteilen können. „Die diamorphingestützte Behandlung ist ein wichtiger Baustein für die Behandlung Schwerst- opiatabhängiger, die mit anderen Behandlungsangeboten nicht erreicht werden können“, sagte Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) am Dienstag in Hannover nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss.
Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung hatte der Bund bereits im Sommer 2009 den Weg für die Abgabe des chemisch hergestellten Heroins auf Krankenschein freigemacht. Einrichtungen, die diese Behandlung anbieten wollen, müssen den Angaben zufolge bestimmte personelle und sachliche Vorgaben erfüllen und ein Sicherheitskonzept vorlegen. Diese sind danach etwa verpflichtet, zwölf Stunden am Tag Ärzte für die Substitutionstherapie bereitzustellen und eine psychosoziale Betreuung zu organisieren. Zudem müssen ein Vorbereitungs-, ein Behandlungs- und ein Ruheraum zur Verfügung stehen.
