HANNOVER - Das Glücksspiel in Deutschland wird neu geregelt. Nach monatelangem Ringen zeichnet sich eine Einigung ab, an der auch Niedersachsen maßgeblich beteiligt ist. Die FDP beharrt nicht mehr auf ihren Maximalforderungen – vor allem bei der Vergabe von Lizenzen an private Sportwettenanbieter. 15 Bundesländer haben ihre Bereitschaft signalisiert, dem neuen Vertrag zuzustimmen, der ab 1. Juli dieses Jahres gelten soll. Nur Schleswig-Holstein schert weiter aus.
Am Dienstag beschloss das Kabinett in Hannover als ersten Schritt den Gesetzentwurf zur Gründung einer gemeinsamen Klassenlotterie der Länder, in der die beiden bisherigen Lotterieanbieter NKL und SKL aufgehen sollen. „Der Abbau von Mehrfachstrukturen und die Zusammenfassung des Glücksspielangebots wird damit endgültig umgesetzt“, erklärte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU).
Die schwarz-gelbe Koalition brachte zudem ein so genanntes Vorschaltgesetz auf den Weg, mit dem Niedersachsen einige Punkte aus dem Glücksspielstaatsvertrag auch als Landesrecht festschreiben will. Dabei geht es neben der Zulassung privater Anbieter um Lotto-Werbung im Internet und die Absicherung des neuen Euro-Jackpots. „Das Vorschaltgesetz hat zum Ziel, dass wir bei Schwierigkeiten mit Netz und doppeltem Boden arbeiten“, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr (Ganderkesee) dieser Zeitung – mit Blick auf die Bedenken der EU-Kommission gegen die deutschen Glücksspielpläne.
Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) kündigte an, dass mit möglichen Mehreinnahmen aus dem Glücksspiel Sport, Kultur und Soziales gefördert würden. Bode verwies darauf, dass es künftig für private Sportwettenanbieter möglich sein soll, auf Trikots und Banden zu werben. Das war bislang verboten und hatte wie im Fall von Fußball-Bundesligist Werder Bremen immer wieder zur Rechtsstreitigkeiten geführt. „Wir sind mit diesen Freigaben und Änderungen auf dem richtigen Weg“, sagte Bode.
Die Jungen Liberalen kritisierten indes, dass nur 20 Lizenzen an private Anbieter vergeben werden sollen. Der „mutlose Entwurf“ begrenze auch die Spielsucht nicht, hieß es. Schleswig-Holstein will die geplante Reform angeblich wegen juristischer Bedenken nicht mittragen. Der Staatsvertrag müsse am Ende „rechtssicher sein“, meinte auch Dürr.
