Hannover - Die wegen ihrer Bescheide über Beitrags-Höchstsätze massiv in die Kritik geratene Pflegekammer Niedersachsen sieht sich einer neuen Klage ausgesetzt. Die beim Verwaltungsgericht Hannover eingereichte Klage stützt sich auf „schwere Verstöße gegen die Bestimmungen des staatlichen Haushaltsrechts“, an das die Pflegekammer als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gebunden sei.

„Soweit sich die Beitragsveranlagung zur Deckung der Kosten auf einen solchen rechtswidrigen Wirtschaftsplan stützt, muss dies zur Rechtswidrigkeit der Beitragsveranlagung führen“, meint Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbandes für freie Kammern (BffK).

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Bundesweit unterstützt der BffK nach eigenen Angaben Verfahren, „die zum allergrößten Teil erfolgreich abgeschlossen werden“, betont Boeddinghaus und konkretisiert seine Kritik: „Der Wirtschaftsplan der Pflegekammer für das Jahr 2018 ist nicht nur ein stümperhaftes Machwerk.“ Er verstoße „offenkundig formal und materiell gegen zahlreiche Bestimmungen des staatlichen Haushaltsrechts“. Dazu gehöre, das Kostendeckungsprinzip und die Gebote der Schätzgenauigkeit bei der Bildung von Rücklagen zu beachten.

Pflegekammer-Sprecher Tino Schaft teilte am Freitag auf Nachfrage unserer Zeitung mit, dass der Kammer die aktuelle Klage nicht bekannt sei. Generell werde sich der Vorstand der Pflegekammer nicht zu laufenden Verfahren äußern. Unterdessen kündigte Boeddinghaus an, dass bereits weitere Klagen in anderen Verwaltungsgerichtsbezirken, die sich ebenfalls auf eine Verletzung der Bestimmungen staatlichen Haushaltsrechts stützten, in Vorbereitung seien.


Überdies sind gegen die Kammer wegen ihres Zwangs zur Mitgliedschaft sowie einer eindeutigen Absage an Neuwahlen weitere Klagen anhängig. Im Verfahren wehrt sich die Controllerin eines niedersächsischen Krankenhauses, die vor ihrem Studium der Betriebswirtschaftslehre eine Krankenpflegeausbildung absolviert hatte, gegen die erzwungene Mitgliedschaft in der Pflegekammer. Die zweite Klage nimmt Bezug auf eine Berichterstattung unserer Zeitung und stammt von Stefan Cornelius, Pfleger aus Berge (Kreis Osnabrück) und Initiator einer Online-Petition gegen die Kammer.

Cornelius hatte Ende Februar vor dem Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Pflegekammer eingereicht. Hintergrund sind Äußerungen der Pflegekammer zur Forderung nach Neuwahlen der Kammerversammlung. Diese Forderung hatte ein Bündnis aus verschiedenen Initiativen und Personen in einem Brief gegenüber Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke und in einer Pressemitteilung Anfang Februar erhoben. Auf Nachfrage unserer Redaktion hatte ein Sprecher der Kammer der Neuwahl-Forderung indes eine ganz klare Absage erteilt. Solche „Äußerungen zu Binnenkonflikten in der Pflegekammer“ seien der Kammer als Körperschaft des Öffentlichen Rechts versagt, argumentiert Kammer-Gegner Cornelius.