Hannover - Der Staffordshire-Terrier verbreitete in Groß-Buchholz offenbar Angst und Schrecken. Anwohner in der Buchnerstraße erzählen der Lokalzeitung, dass der 27-jährige Hundebesitzer mit dem Tier nur mit einem Maulkorb auf die Straße ging, aber den Kampfhund kaum gebändigt bekam. Selbst von einem Stahl-Käfig in der Wohnung ist die Rede. Dort wurden der Hundebesitzer und seine 52-jährige Mutter tot aufgefunden – nach ersten Erkenntnissen der Polizei von dem Tier totgebissen. Das schreckliche Unglück sorgt auch in der Landespolitik für heftige Reaktionen. Das zuständige Landwirtschaftsministerium prüft Konsequenzen.

Dabei gehört das niedersächsische Hundegesetz bereits „zu den modernsten“, ist eine Ministeriumssprecherin überzeugt. Seit 2011 regelt das Paragrafenwerk penibel die Anforderungen an Hundebesitzer und Hunde. Eine „Sachkundeprüfung“ oder auch „Hundeführerschein“ ist seit 2013 für jeden verpflichtend, der erstmals einen Hund hält. Gerade bei gefährlichen Tieren. „Damit setzen wir auf die Schulung des Halters und verzichten auf pauschale Rasselisten“, erläutert Ministerin Barbara Otte-Kinast (CDU): „Eine Einstufung eines Hundes per se als aggressiv oder gefährlich anknüpfend an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse ist wissenschaftlich nicht zu begründen.“

Behörden listen für Niedersachsen 460 gefährliche Hunde auf. Wirklich alle? Staffordshire-Hunde werden auf entsprechenden Seiten als „hingebungsvoll, loyal, freundlich, aufmerksam und tapfer“ beschrieben. Die tödliche Beißattacke von Hannover legt einen anderen Verdacht nahe.

Das Hundegesetz von 2011 schreibt vor, dass jeder Hundehalter sein Tier beim zentralen Register erfassen muss. Aktueller Stand: 348 504 Hunde. Das Landwirtschaftsministerium räumt jedoch eine „höhere Dunkelziffer“ ein. Insgesamt 52 288 „Sachkundeprüfungen“ mussten angelegt werden – Durchfall-Quote: sechs Prozent.

Gilt ein Hund als gefährlich, dann legt die zuständige Fachbehörde bei der Stadt oder beim Landkreis Sicherheitsmaßnahmen fest. Der Katalog umfasst vier wichtige Auflagen: permanenter Leinenzwang, Leinenzwang und Maulkorb in der Öffentlichkeit, besondere Sicherung des Grundstücks und in besonderen Fällen kann ein hochgefährlicher Hund auch „eingezogen“ werden.


Die meisten Beißattacken finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – „in den Familien“, bestätigt das Landwirtschaftsministerium. Diese werden nicht angezeigt.