Hannover - Das Landgericht Hannover hat den Hoffnungen des privaten Autobahnbetreibers A1 mobil vorerst einen Dämpfer verpasst und dessen Millionen-Klage gegen den Bund abgewiesen. Die Betreibergesellschaft habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko übernommen – also das Risiko, dass das Verkehrsvolumen auch geringer ausfallen kann als erwartet, sagte der Vorsitzende Richter Peter Bordt am Freitag zur Begründung.
A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz zeigte sich enttäuscht: „So eine Abweisung, damit haben wir nicht gerechnet.“ Im Schlichtungsverfahren sei der Betreibergesellschaft Recht gegeben worden. Er gehe davon aus, dass daher Berufung gegen das Urteil eingelegt werde.
Das Bundesverkehrsministerium erklärte auf Anfrage, das Urteil bestätige seine Rechtsauffassung, dass die von A1 mobil erhobenen Ansprüche unbegründet seien.
Das Konsortium betreibt einen 65,5 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn 1 zwischen Hamburg und Bremen. Von 2008 bis 2012 wurde der Streckenteil auf einer Länge von 72,5 Kilometern sechsspurig ausgebaut. Das Gesamt-Projektvolumen belief sich auf 1,3 Milliarden Euro, wovon damals etwa 515 Millionen Euro auf den Ausbau der Autobahn entfielen. Der Vertrag läuft über 30 Jahre.
Bereits im vergangenen Jahr hatte A1 mobil die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Land Niedersachsen – auf Zahlung von 778 Millionen Euro verklagt. Nur so sah die Gesellschaft die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. Das Unternehmen wird aus den Mauteinnahmen, von denen der Bund einen festgeschriebenen Anteil behält, finanziert. Das Vergütungsmodell mit dem Bund sah den Angaben zufolge einen kontinuierlichen Anstieg des Lkw-Verkehrs vor, während der Finanz- und Wirtschaftskrise brachen die Einnahmen aber ein.
