HANNOVER - Tierschützer haben einen Erlass des niedersächsischen Agrarministeriums kritisiert, nach dem Legehennen noch enger zusammengelegt werden sollen. So werde ein zusätzlich vorgeschriebenes Legenest entgegen den bundesweiten Vorgaben auf die allgemeine Fläche für eine Henne angerechnet, teilte der Bundesverband Menschen für Tierrechte am Donnerstag mit. Dies sei rechtswidrig und eine Aufforderung an die Hühnerhalter, Ordnungswidrigkeiten zu begehen.

Laut Tierschützern steht einer Henne in Kleingruppenkäfigen eine Fläche von bis zu 900 Quadratzentimeter zu. Dies entspricht in etwa eineinhalb DIN-A-4-Blättern. Zusätzlich muss ein Legenest für je zehn Hennen zur Verfügung stehen. Diese zusätzliche Legenestfläche darf nun in Niedersachsen in die jeweilige Fläche pro Henne eingerechnet werden. „Die Anweisung des niedersächsischen Ministeriums setzt dieser völlig unzureichenden Hennenverordnung praktisch noch die Krone auf“, sagte der Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, Kurt Simons. Er forderte Agrarminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) zur Rücknahme des Erlasses auf.

Ein Sprecher des Agrarministeriums teilte dagegen mit, es sei rechtens, das von den Hennen jederzeit zugängliche Legenest zu der Gesamtfläche hinzuzurechnen.