HANNOVER - HANNOVER/DPA - Ein Verstoß gegen die Stallpflicht wegen der Vogelgrippe hat am Montag erstmals ein Gericht in Niedersachsen beschäftigt. Die Region Hannover hatte gegen eine 52 Jahre alte Geflügelhalterin aus Burgdorf 200 Euro Bußgeld verhängt, weil sie ihre Enten und Gänse nicht im Stall gehalten habe. Sie legte dagegen Einspruch ein. Die Tür des Stalles habe sich aus unerfindlichen Gründen geöffnet, behauptete die Frau. Vor dem Amtsgericht Hannover zog sie den Widerspruch jedoch zurück. Im Falle einer Verurteilung hätte sie nach Angaben der Richterin 500 Euro Bußgeld zahlen müssen. Die Höchststrafe für solch ein Vergehen betrage 25 000 Euro.

Ein Zeuge, ein 32 Jahre alter Polizist, berichtete vor Gericht, dass er nur den Ehemann der Frau angetroffen hätte. „Dieser meinte sinngemäß, dass er zwar von der Stallpflicht weiß, aber nicht einsieht, seine Tiere einzusperren.“ Daraufhin verständigte er das Veterinäramt.