Hannover/Wolfsburg - Nach der fristlosen Kündigung einer Diakoniebeschäftigten aus Wolfsburg haben sich die Konfliktparteien in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen auf einen finanziellen Vergleich geeinigt. Der mittlerweile 65-Jährigen war gekündigt worden, nachdem sie aus der Kirche ausgetreten war. Seit ihrer Kündigung im Juli 2017 lebte sie von Arbeitslosengeld. Ihr früherer Arbeitgeber wird nach dem geschlossenen Vergleich nun den Differenzbetrag zwischen ihrem früheren Lohn und dem jetzigen Einkommen für ein Jahr bis zu ihrem Renteneintritt bezahlen.