HARPSTEDT - „Warum muss dem Delmetal der Stempel der Obrigkeit aufgedrückt werden?“, fragte Herbert Breithaupt am Anfang der Sitzung des Kreisausschusses für Umwelt und Abfallwirtschaft am Dienstagabend. Der Landwirt aus Ganderkesee war eigens für den Tagesordnungspunkt „Delmetal“ zur Sitzung nach Wildeshausen gekommen. Würde die zur Diskussion stehende Schutzzone II eingerichtet, wäre sein Betrieb direkt betroffen. Dabei werde das Land seit Generationen von seiner Familie bewirtschaftet.
Rolf Eilers, Erster Kreisrat, betonte daraufhin, dass die „schleichende Veränderung der Natur“ immens sei. Es müsse darauf reagiert werden. Gleichzeitig beruhigte er die erschienenen Bürger: „Was wir heute hören, ist lediglich ein Zwischenbericht, keine letztgültige Verhandlung.“ Die nach der ersten Auslegung geäußerten Bedenken von öffentlicher und privater Seite müssten zuerst erörtert werden, jede Fraktion müsse im Folgenden eine Einschätzung abgeben. Eine weitere Auslegung werde folgen.
Georg Schinnerer von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises unterstrich in seinem Bericht die Schwierigkeit, einen Konsens zwischen den Interessen der Landwirtschaft und den EU-Vorgaben, die eine Sicherung des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets (FFH) diktieren, anzubahnen. Folgt der Landkreis nicht den Vorgaben der Europäischen Kommission, drohen Sanktionen – „dann bekommen wir einen auf die Mütze“, so Schinnerer.
Schinnerer versprach indes, den Landwirten entgegenzukommen und betroffene Hofstellen vom Planungsbereich auszunehmen, damit eine „normale Nutzung möglich bleibt“.
Außerdem klärte er die Anwesenden darüber auf, dass es kein generelles Verbot des Grünland-Umbruchs in der äußeren Schutzzone II gebe. Der Einbau von Drainagen jedoch sei nicht mit der Zielsetzung für FFH-Gebiete vereinbar. Die Verordnung verböte des Weiteren nicht die Wasserentnahme aus der Delme für Viehtränken.
Schinnerer informierte darüber, dass die FFH-Regelung jedoch keine Ausgleichszahlungen für Eigentümer wie etwa in Naturschutzgebieten vorsehe.
