HARPSTEDT - Zu keiner Stellungnahme über die „Schutzzone II“ im Delmetal konnte sich der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Harpstedt auf seiner jüngsten Sitzung im Hotel „Zur Wasserburg“ durchringen.
Der Entwurf der Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes LSg OL 63 „Delmetal“ des Landkreises wurde in Teilen kontrovers diskutiert. Einigkeit bestand darüber, dass die Land- und Forstwirte, deren Grund- und Waldstücke in den angedachten Bereich der Schutzzone II fielen, geschützt werden müssten. Bernhard Wolf, Geschäftsführer des Kreislandvolkverbands führte aus, dass die sehr strikten Regelungen der Schutzzone den Bestand und die wirtschaftliche Betätigung der Landwirte stark erschwert und zum Teil unmöglich gemacht würden. Seines Erachtens sei der Bereich um die Delme bereits ausreichend durch spezialgesetzliche Regelungen geschützt. Dieser Argumentation konnten sich die Ausschussmitglieder anschließen.
Als nicht sicher erachteten einige Mitglieder und Bürger die Frage, ob die Europäische Union (EU) mit Verordnungen in das fragliche Gebiet eingreifen könnte, wenn der Landkreis Oldenburg nicht handele. „Noch können wir etwas tun. Warum sollen wir warten, bis die EU noch strengere Auflagen verhängt“, lautete das Hauptbedenken. Diesem Einwurf wurde vehement widersprochen. Die EU könne nur in Naturschutzgebiete, nicht in Landschaftsschutzgebiete eingreifen.
Seitens der Bürger wurde gefragt, wie es dem Landkreis möglich sei, bei der Bestimmung der Gebiete herauszuarbeiten, welche Landwirtschaften nur Grünflächen unterhalten und wo zumindest partielle Ackerbestellungen vorgenommen wird. Man verwende Luftbildaufnahmen von 2007, die dem aktuellen Stand eventuell nicht Rechnung trügen, hieß es. Man arbeite mit den neuesten Erfassungen, erklärte Ingo Fichter, 1. Samtgemeinderat.
Nach Abschluss der Diskussion wurde eine neue Beschlussempfehlung mit sieben zu vier Stimmen angenommen: Man fordert den Landkreis auf, die Notwendigkeit der Maßnahme darzulegen und die Schutzzone II den Vorstellungen der Samtgemeinde anzupassen.
