Harpstedt - Der Streit um das Gelände der Alten Brennerei in Harpstedt geht in die nächste Runde. Am Montag, 28. Mai, 19 Uhr, wird sich der im Hotel Zur Wasserburg tagende Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Samtgemeinde Harpstedt mit dem Thema befassen. Was dann auf den Tischen liegt: die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Vorhaben, die gewerblichen Brennerei-Flächen im Flächennutzungsplan als „Wald“ zu deklarieren.

Zum Hintergrund: Edelhard Brinkmann, Inhaber der Firma Güllebank Weser-Ems, hatte die Alte Brennerei 2013 in einer Versteigerung erworben. Er will hier landwirtschaftliche Dienstleistung anbieten.

Im Fleckenrat wurde indes kritisiert, dass der Standort wie ein Fremdkörper in den angrenzenden Wald hineinrage. Gegen eine weitere Gewerbeplanung an dieser Stelle spreche außerdem die verkehrliche Anbindung. Der Flecken beantragte schließlich bei der Samtgemeinde die Änderung im Flächennutzungsplan in Richtung „Wald“.

Doch das funktioniere so nicht, argumentierte Brinkmanns Rechtsvertreter bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. „Mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes gehen nicht hinzunehmende Beeinträchtigungen des Eigentums unseres Mandanten einher sowie ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.“ Auch widersprächen die beabsichtigten Darstellungen des F-Plans „der bestandskräftigen baurechtlichen Genehmigung“. Was die Samtgemeinde vorhabe, wäre laut Baugesetzbuch „nicht zu genehmigen“.

Die Samtgemeindeverwaltung sieht das anders. Eines ihrer Argumente: Auch wenn der F-Plan geändert werde, gebe es einen Bestandsschutz für bisherige, rechtmäßig ausgeübte Grundstücksnutzungen.


Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss die nächsten Schritte: dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zustimmen und ihn öffentlich auslegen.