HAVEKOST - Der Landwirt sieht das anders: Die Senke habe keine Verbindung zum eigentlichen Schlatt gehabt. Werner Iben plant vielmehr, die Fläche in Acker umzuwandeln.
Von Markus Minten
HAVEKOST - „Schon wieder ist ein Stück Landschaftsgeschichte verschwunden.“ Georg Müller ist erbost. Auf einer Grünfläche an der Kreisstraße zwischen Birkenheide und Havekost gibt es seit gestern ein Schlatt weniger – „zugeschüttet in nicht einmal eineinhalb Stunden“.Unmittelbar neben dem als Naturdenkmal geschützten „Großen Schlatt“ oder „Düßmann-Schlatt“ wurden über Mittag mehrere Ladungen Mutterboden aufgefahren und die feuchte Senke damit verfüllt. Besonders brisant: Die insgesamt 2,5 Hektar große Fläche hatte der Fuhrenkampschutzverein gepachtet, um sie vor Eingriffen zu schützen – bis Ende 2006. „Dann haben wir die Pacht beendet“, erklärt Vereinsvorsitzender Hans Siedenburg. „Das hat mit dem Landwirt nicht geklappt. Da ist immer wieder gedüngt worden, obwohl wir das nicht wollten.“
Landwirt Werner Iben sieht das ganz anders, Müllers Vorwürfe seien „Quatsch“. „Die Senke hatte keine Verbindung zum Schlatt.“ Das sei vom Landkreis bereits früher festgestellt worden, nachdem Anzeige gegen ihn erstattet worden sei, weil er die Fläche durchgefräst habe. Das „Düßmann-Schlatt“ sei weder damals noch jetzt beeinträchtigt worden. Zudem sei die Fläche „immer in Kultur“ gewesen. Iben kündigte sogar an, die gesamte Fläche in Ackerland umzuwandeln. Im trockenen letzten Sommers seien auf derart feuchten Flächen die besten Erträge erzielt worden. Allerdings versicherte er, genügend Abstand zum Schlatt halten zu wollen: „Da dürfen wir nicht ran, und das wissen wir auch. Die Senke war aber kein Schlatt.“
Auch Siedenburg räumt ein: „Die Fläche hatte relativ wenig Feuchtigkeit. Das haben wir nicht so sehr als schützenswert angesehen.“ Dem Fuhrenkampschutzverein gehe es vor allem um den Schutz des „Großen Schlatts“. Siedenburg: „Es ist wichtig, dass der hintere Bereich nicht geschädigt wird.“
Müller hingegen sieht das anders: „Ein Schlatt ist schon kraft Gesetzes geschützt. Da bedarf es keiner Unterschutzstellung.“ Die fraglos vorhandenen Binsen seien Beleg, dass es sich um ein geschütztes Biotop nach § 28a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes handele. Der Ganderkeseer Naturschützer befürchtet, dass einmal mehr Fakten geschaffen würden. „Man hofft, damit mal wieder durchzukommen und dass die Kreisverwaltung das mal wieder nicht ahndet.“
Um dies zu verhindern, hatte Müller gestern Mittag Hans Mestemacher alarmiert, der sich vor Ort ein Bild machte. Der SPD-Kreistagsabgeordnete hat noch am Nachmittag die Kreisverwaltung informiert und gebeten, die Sache zu bewerten und gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass die Verfüllung rückgängig gemacht werde.
Bernd Lögering , Leiter des Amtes für Naturschutz und Landschaftspflege, will sich heute vor Ort ein Bild machen. „Das eingetragene Naturdenkmal ist relativ klein.“ Es könne durch Einwirkungen in der Umgebung schon beeinträchtigt werden. „Wenn es sich um ein Schlatt gehandelt haben sollte, gibt es strenge Regeln. Wenn die bestimmenden Elemente nicht vorhanden waren, war es kein Schlatt.“
„Ein Schlatt ist schon kraft Gesetzes geschützt“
Georg Müller
