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SERVICE Bei Autoversicherung sparen

NORBERT MICHULSKY

HENSTEDT/BERLIN - Der Kündigungs-Countdown läuft. Mehr als 60 Millionen Kraftfahrzeughalter können für 2008 eine andere Versicherung für ihr Auto wählen und so unter Umständen kräftig sparen. Aber sie müssen sich sputen. „Spätestens am 30. November muss der bisherigen Versicherung das Kündigungsschreiben vorliegen“, mahnt Beate-Katrin Bexter-möller von der Stiftung Warentest in Berlin: „Mit einem Tarifvergleich und den notwendigen Formalitäten bleibt da also nicht mehr viel Zeit.“

Auch Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg, empfiehlt mit Blick auf den Kalender rasches und umsichtiges Handeln: „Die Kündigung sollten Sie rechtzeitig per Einschreiben und Rückschein auf den Weg bringen und nie ausschließlich per Fax oder E-Mail versenden.“ Auf seiner Website (www.bundderversicherten.de) hält der Verbraucherschutzverein einen Musterbrief für eine Kündigung und zum Einholen neuer Angebote sowie ein BdV-Merkblatt „Kfz-Versicherungen“ bereit.

Wer nicht bis Ende November kündigt, hat dann nur noch nach Regulierung eines Schadensfalls, anlässlich eines Fahrzeugwechsels oder im Falle einer Prämienerhöhung die Möglichkeit zum Versicherungswechsel. „Bei einer Prämienerhöhung sollten Sie beachten, dass die Kündigung nur innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung ausgesprochen werden kann“, schildert Lilo Blunck die Spielregeln.

Die meisten Kfz-Halter achten beim Kfz-Versicherungsvergleich vor allem auf einen günstigen Beitrag. Das könne sich am Ende allerdings als eine zu enge Sichtweise herausstellen, merkt die BdV-Geschäftsführerin an: „Gute Bedingungen sind wichtiger als die Beitragshöhe.“

Die individuell günstigste Autoversicherung ermittelt beispielsweise die Stiftung Warentest für 16 Euro (www.test.de/themen/analyse). Dabei werden Faktoren wie die Erreichbarkeit und die räumliche Nähe zur nächsten Filiale allerdings nicht berücksichtigt.


„Ob Familie, Alleinfahrer oder Rentner, wer nicht vergleicht, zahlt schnell viel zu viel“, warnt Warentesterin Beate-Katrin Bextermöller: „Eine Familie kann für einen geeigneten Versicherungsschutz rund 420 Euro im Jahr ausgeben, aber auch mehr als das Dreifache, nämlich 1330 Euro.“

Gut die Konditionen zu studieren – das rät auch der ADAC. Denn viele Tarife sind nur für bestimmte Kundengruppen wie Wenig- und Alleinfahrer günstig; außerdem werden manche Billigprämien mit bestimmten Leistungseinschränkungen erkauft. So honorieren Versicherungen etwa das nächtliche Parken in der Garage, eine geringe Jahresfahrleistung oder wenn nur der Halter selbst hinterm Steuer sitzt. Die Verbraucherzentrale NRW mahnt jedoch zur Vorsicht und rät, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, ob die Einschränkungen auch wirklich eingehalten werden können. Denn falls die Auflagen nicht erfüllt werden und es zu einem Unfall kommt, drohen „Geldstrafen“.

Versicherungs-Insider raten auch: Mit der derzeitigen Versicherungsgesellschaft über einen günstigeren Tarif verhandeln! Dies sei in vielen Fällen möglich, wenn man den Wechsel zu einer billigeren Gesellschaft andeute. Dann bekomme man auch als Stammkunde unter Umständen gute Konditionen wie sonst nur Neukunden.

Die ideale Autoversicherung

Der Bund

der Versicherten rät, beim Wechsel auf folgende Punkte zu achten:

Die Deckungssumme

zur Kfz-Haftpflichtversicherung sollte 100 Millionen Euro betragen.

Der Versicherer

sollte bei der Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.

Sonderausstattungen

wie Radio, CD-Wechsler, Navigationsgeräte sollten bis 3000 Euro beitragsfrei mitversichert sein.

Schäden

an einem Neufahrzeug sollten mindestens bis zu sechs

Monate zum Neuwert und nicht nur zum Zeitwert

ersetzt werden.

Über die

Wildschadenklausel sollten Schäden durch Tiere versichert sein.

In der Kaskoversicherung

sollten Schäden durch Marderbisse erstattet werden.

Wer mit seinem

Fahrzeug ins Ausland reist, sollte auf Unterschiede beim Geltungsraum achten.

Positiv

ist ein Rabattretter. Dadurch erhöht sich

der Beitragssatz nach einem Schadensfall nicht.

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