HILDESHEIM - Im Prozess um den Millionenbetrug bei dem ehemals größten deutschen Geldtransport-Unternehmen Heros hat Firmengründer Karl-Heinz Weis die volle Verantwortung für die Taten übernommen. „Man hat eine gewisse Zeit lang realitätsfremd gelebt“, sagte er am Dienstag im Landgericht Hildesheim in einer letzten Stellungnahme. Zwei weitere Angeklagte entschuldigten sich ebenfalls, ein früherer Manager stritt die Vorwürfe der Untreue und des Bankrotts erneut ab.
Weis sowie zwei Niederlassungsleiter und ein Prokurist sollen über Jahre hinweg mindestens 270 Millionen Euro an Kundengeld unter anderem bei namhaften Banken und Supermarktketten unterschlagen haben. Mit einem Schneeballsystem sollen sie mit dem Geld Löcher in der Bilanz gestopft und außerdem Millionen auch in die eigene Tasche gesteckt haben. Mehr als 1000 Firmen wurden geschädigt.
„Zum heutigen Zeitpunkt habe ich für mich selbst die Taten aufgearbeitet, ich bereue sie zutiefst“, sagte Weis. Ihm habe es sehr geholfen, dass er aussagen und sich „alles von der Seele reden konnte“. Ein ehemaliger Niederlassungsleiter entschuldigte sich bei allen, denen er und die anderen Angeklagten Schaden zugefügt hatten.
„Kein Geld der Welt ist es wert, im Gefängnis zu sitzen“, betonte der einstige Manager. Ein mitangeklagter Prokurist hingegen stritt die Vorwürfe der Anklagevertreter auch in seinen letzten Worten vor den Richtern ab.
„Ich erachte das Strafmaß der Staatsanwaltschaft bei weitem als überzogen“, sagte er. Seine Verteidiger hatten für eine Geld- oder Bewährungsstrafe plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Haftstrafen von siebeneinhalb bis elf Jahren gefordert, die Verteidigung für mildere Strafen von viereinhalb bis sechs Jahren plädiert. Die betrogenen Firmen hätten es Weis und den drei mitangeklagten Managern leicht gemacht. Die Betrugsmasche hätte ganz einfach erkannt werden können, lautete die Begründung.
Einen Antrag der Verteidigung für einen der Manager, den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug zu setzen, lehnte die Staatsanwaltschaft am Dienstag unterdessen ab: Es bestehe auch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme dringender Tatverdacht und Fluchtgefahr. Der Angeklagte verfüge über genügend Geld, um unterzutauchen. Das Urteil soll am 23. Mai gesprochen werden.
