HöVEN - Hundeexkremente mitten im Flur, komplett zugemüllte Zimmer und ein beißender Gestank, der nur wenige Sekunden auszuhalten ist. Es fällt schwer, sich vorzustellen, wie noch bis Donnerstagmorgen hier, in einem alten Bauernhaus an der Straße Auf dem Rhaden in Höven (Wardenburg, Kreis Oldenburg), eine vierköpfige Familie überhaupt leben konnte. Mitarbeiter einer Spedition, die das Haus leerräumten, haben nur mit Atemschutz und Schutzkleidung arbeiten können.

Sieben Hunde und etwa 20 Katzen hat das Kreisveterinäramt am Donnerstag im Tierheim Bergedorf (Ganderkesee) unterbringen lassen, das Geflügel und weitere Katzen werden an diesem Freitag eingefangen. Die Pferde der Familie bleiben vorerst auf einer privaten Weide stehen. „Wir begleiten den Fall ganz, ganz eng“, verspricht Kreisveterinär Dr. Carsten Görner.

Mit dem Vollzug der Zwangsräumung am frühen Morgen geht eine seit mehr als zwei Jahren währende Auseinandersetzung zwischen dem Hauseigentümer und der auf Sozialleistungen angewiesenen Familie in die letzte Runde. Bis zum Schluss hat der zu 80 Prozent gehbehinderte Michael C. für sich und seine Familie um einen Verbleib auf dem kleinen Hof gekämpft. Vor Gericht ist er bislang mit allen Einsprüchen gescheitert.

Das Ordnungsamt sei „unfair“, man lasse seine Familie im Regen stehen, klagt der 47-Jährige. Die Gegenseite sieht das anders: C. und seine Frau wären in Gesprächen mit dem Sozialamt ausgesprochen aggressiv aufgetreten und wiederholt beleidigend geworden, sagt Bürgermeisterin Martina Noske. Mehrfach hat das Sozialamt versucht, der Familie bei der Suche nach einer neuen Unterkunft zu helfen. Noch in diesem Frühjahr war erst eine Drei-Zimmer-Wohnung der GSG im Gespräch, das bestätigt auch der Familienvater. „Drei Zimmer reichen aber nicht“, sagt er. Trotz der drohenden Zwangsräumung hat er sich die Wohnung gar nicht erst angesehen. Andere Quartiere seien entweder zu teuer oder nicht behindertengerecht gewesen, sagt C.

Angesichts dieser Entwicklung hat die Gemeinde mittlerweile das Obdachlosenheim, Oldenburger Str. 321, in einem nur für die Familie zugänglichen Bereich mit einem barrierefreien Eingang und einem behindertengerechten Sanitärbereich versehen lassen. 90 m² Wohnraum ständen den drei Erwachsenen und einer Minderjährigen hier zur Verfügung. Dem 19-jährigen, in der Berufsausbildung befindlichen Sohn sei auch Unterstützung für eine eigene Wohnung angeboten worden, betont stellvertretender Sozialamtsleiter Sven Wiedenfeld.


Ob die Familie dieses Angebot annehmen wird, ist noch offen. Die Räume im Obdachlosenheim seien mit Schimmel belastet, behauptet C. und kündigt Klage wegen Körperverletzung an, wenn er dort wohnen müsse. Verständlich, dass die Gemeinde da bereits auf Nummer sicher gegangen ist. Das Gesundheitsamt hat die Räume untersucht und keinerlei Einwände gefunden.

Werner Fademrecht
Werner Fademrecht Redaktion Hatten