HOHENKIRCHEN - Ein Ufo hat seit vergangenem Mittwoch die Wangerländer Polizei beschäftigt: Das „unbekannte Flugobjekt“ war von mehreren Hohenkirchenern in den frühen Abendstunden gesichtet worden. Das rot leuchtende Objekt habe sich im Bereich Grimmens geteilt und sei zu Boden gegangen, hatten Zeugen der Polizei berichtet.

„Eine Überprüfung des interessanten Hinweises wurde umgehend in Angriff genommen“, teilte die Polizei am Montag mit. Zwar seien in der jüngsten Vergangenheit im Wangerland auch einige merkwürdige Dinge geschehen, „aber die waren fast immer durch Akteure aus Fleisch und Blut verursacht und daher erklärbar gewesen“, so die Polizei.

Mitten in die Ermittlungen platzte dann allerdings die „ernüchternde Nachricht“, dass das Ufo eine so genannte Fluglaterne war. Fluglaternen sind kleine, extrem leichte Papierballons, die sich mittels heißer Luft, die durch einen kleinen Brenner erzeugt wird, in den Himmel erheben.

„Solche Fluglaternen werden neuerdings gern bei Geburtstagsfeiern oder ähnlichen Anlässen in den abendlichen Himmel gestartet und werden vom Wind zum Teil große Strecken weit getrieben“, weiß die Polizei.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Benutzung dieser Laternen an strenge Auflagen geknüpft ist. So ist eine Verwendung bei Wind, in der Nähe von Flughäfen, brandgefährdeten Orten, trockenen Feldern und Wäldern grundsätzlich verboten, da die Laternen auch brennend zu Boden gehen können.


Eltern sollten ihren Kindern deshalb die Benutzung nicht allein gestatten und mit ihnen die Gefahren sowie die abgedruckten Gefahrenhinweise besprechen.

Genehmigungen zum Betrieb der Fluglaternen erteilen die Deutsche Flugsicherung, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr oder die Ordnungsämter.