Hollen/Wiefelstede - Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung im „Hollener Krug“ in Hollen einige Gebühren erhöht. Die Erhöhung gilt jeweils ab 1. Januar 2019.

Danach wird sich die Grundgebühr für Kleinkläranlagen von bisher 26,44 auf 40,35 Euro erhöhen. Der Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus diesen Anlagen wird von bisher 19,02 auf 21,35 Euro je angefangenen Kubikmeter Fäkalschlamms erhöht.

Erhöht werden auch die gebühren für die Straßenreinigung – für Durchgangs- und Ausfallstraßen von bisher 0,61 auf 0,70 Euro, für Wohnstraßen von bisher 1,26 auf 1,38 Euro je laufenden Meter Straßenfront.