Hude - Viele Leute gehen mit ihren Hunden raus in die Natur, tanken dort frische Luft. Doch der Spaziergang mit dem Vierbeiner unterliegt nicht nur den aktuellen Kontaktverbotsregeln im Zuge der Coronakrise, sondern ab dem 1. April bis zum 15. Juli, in der soggenannten Brut- und Setzzeit, gilt auch wieder die Anleinpflicht für Hunde in Feld und Forst. Dazu zählen auch die Wege und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlang- beziehungsweise hindurchführen, heißt es vom Ordnungsamt.
Kontrolle
Die Hundehalter sollten stets unmittelbaren Zugriff auf das Tier über die Leine haben, um Wildtiere in der sensiblen Aufzuchtzeit nicht in ihrer Ruhe zu stören. Besonders davon betroffen sind Bodenbrüter sowie Hasen und Rehwild, die allein von Anblick und der Witterung der Hunde auch über größere Distanz hinweg in Panik die Flucht von ihren Einstandsgebieten und Brutgelegen ergreifen.
Naturschutzgebiete
Neben den Beschränkungen in der Brut- und Setzzeit gilt in den Naturschutzgebieten sogar ganzjähriger Leinenzwang. Das sind in der Gemeinde Hude der Hasbruch, das Nordenholzer Moor mit dem Gelände rund um den See am Hochmoorweg und Preußenweg und das Wittemoor.
Gleiches gilt für die Landschaftsschutzgebiete Hemmelsberger Fuhrenkamp, Sandersfelder Fuhren, Feldmoor Hurreler Sand Klaushau und Reiherholz.
Bußgelder
Es wird dringend um Einhaltung der Regeln gebeten. Bei Verstößen gegen die Auflagen müssen die Hundehalter mit Bußgeldern rechnen, teilt das Ordnungsamt mit.
