Hude - Eltern, deren Kinder die Krippen-Notbetreuung in der Gemeinde nutzen, müssen ab dem 1. Juni eine Gebühr bezahlen. Diese Entscheidung hat der Gemeinderat während seiner Sitzung am Donnerstag in der Halle Am Huder Bach getroffen. Bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung folgten die Ratsmitglieder dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Sobald der Notdienst für Krippenkinder in Anspruch genommen wird, greift demnach die nach Satzung übliche Gebühr. Dabei ist unerheblich, ob die Stunden im Notdienst vom Regelbetrieb abweichen. Die Entscheidung gilt auch für freie Träger.

Laut Verwaltung wird die Notbetreuung derzeit von etwa 30 Krippenkindern in Anspruch genommen. „Die Anfragen steigen aber an“, berichtete Bürgermeister Holger Lebedinzew den Ratsmitgliedern. Laut Beratungsvorlage könnte durch die Krippengebühren „ein Teil des monatlichen Einnahmeausfalls von etwa 30 000 Euro abgefedert werden“.

Michael Grashorn (Grüne) sprach vor der Abstimmung von „keinem familienfreundlichen Beschluss“. „Die Erhebung kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt“, sagte er und bewertete das Vorhaben als „ein schlechtes Signal besonders für junge Familien.“

Andreas Otte (CDU) zeigte sich überrascht: „Wir kommen dem Regelbetrieb nahe, die Empfehlung ist aus unserer Sicht gut und fair." Grashorns Änderungsantrag, die Kostenverpflichtung bis zum Ende des Krippenjahres auszusetzen und erst ab 2020/21 einzuführen, fand keine Mehrheit (7 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und 1 Enthaltung).