HUDE - Das Landessozialgericht wies die einstweilige Anordnung ab. Nun muss die Familie vermutlich drei Jahre bis zu einer Entscheidung warten.

Von Stefan Idel

HUDE - Patrick ist ein Asperger-Autist. Das Knüpfen von Kontakten fällt ihm schwer. Manchmal kann er seine Emotionen nur schwer kontrollieren. Der achtjährige Junge aus Hude, hoch begabt, lebt in seiner eigenen Welt. Damit Patrick, genau wie andere Kinder, die Möglichkeit erhält, eine gute Schulausbildung zu absolvieren, benötigt er eine Begleitung. Nach Meinung des renommierten Marburger Autismus-Forschers Professor Dr. Dr. Helmut Remschmidt „mindestens 20 Stunden pro Woche“. Dafür kämpfen Patricks Eltern Elke Brumund und Egon Wachtendorf seit dem Sommer 2005 – und stoßen auf großen Widerstand.

Der Landkreis Oldenburg hält eine Schulbegleitung von zehn Stunden pro Woche für ausreichend. Dabei beruft er sich auf das Urteil einer Psychiaterin des Gesundheitsamtes, die sich eine knappe halbe Stunde mit dem Kind unterhalten hatte. „Später gab sie zu, dass sie eigentlich keine Erfahrung mit autistischen Kindern hat“, sagt Egon Wachtendorf. Der Landkreis ignoriere die Diagnosen aus Marburg und vom Autismus-Therapiezentrum Bremen.

Es sei nicht üblich, derartige Expertisen eins zu eins zu übernehmen, hält Robert Wittkowski, Sozialdezernent beim Landkreis, dagegen. Wachtendorf hat dafür kein Verständnis. Er vergleicht das Landkreis-Gutachten mit dem Fall eines Hals-Nasen-Ohrenarztes, der ein Urteil über ein vom Erblinden bedrohtes Kind abgibt.

Patricks Vater schrieb an Politiker im Landkreis und im Landtag, führte Gespräche in Hannover, beschwerte sich bei der Schulbehörde und schilderte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Fall seines Sohnes. Nur wenige Politiker reagierten. So Ex-Landtagspräsident Horst Milde (Oldenburg). Er riet, sich an den Petitionsausschuss zu wenden.


Als die Krankenkasse im Sommer 2006 die Kostenerstattung für eine Therapie ablehnte, entschloss sich die Familie zu juristischen Schritten. Ein mühsames Unterfangen. Zuletzt lehnte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Antrag einer einstweiligen Anordnung ab und wies die Beschwerde gegen den Landkreis zurück. „Wenn schon für ein Eilverfahren drei Monate benötigt werden; wie lange dauert dann ein Urteil im Hauptverfahren?“, fragen sich die Eltern. Wachtendorf bezeichnet es als „empörend, wenn Richter einem behinderten Kind zumuten, drei Jahre lang auf eine für seinen weiteren Lebensweg womöglich entscheidende Maßnahme zu warten.“

Um Patrick die notwendige Unterstützung nicht vorzuenthalten, denkt die Familie daran, die Differenz zwischen der bewilligten und der benötigten Schulbegleitung zunächst selbst zu finanzieren. Dabei geht es um rund 8000 Euro pro Jahr – viel Geld für eine Familie, in der wegen des Kindes nur ein Partner arbeiten gehen kann. Dabei sei die Integrationsmaßnahme eine Investition in die Zukunft, sagt der Vater. Die Gesellschaft könne kein Interesse daran haben, dass Patrick später einmal als Hilfeempfänger in einer Behindertenwerkstatt lande. Wachtendorf: „Weil unserem Sohn mit Verzweiflung nicht gedient ist, werden wir bis zur Hauptverhandlung jeden Tag um seine Rechte kämpfen.“